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Urteil zum Wahlrecht

Verfassungsgericht kippt Bundestagswahlrecht

Karlsruher Klatsche für die Koalition

Deutschland hat kein gültiges Bundestagswahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das neue Bundeswahlgesetz in zentralen Punkten für verfassungswidrig. Es war erst vor einigen Monaten im Alleingang von Schwarz-Gelb reformiert worden. Für die Regierungskoalition ist das eine blamable Niederlage - und entsprechend hämisch reagiert die Opposition. Doch es gab auch handfeste Kritik.

Aus Sicht von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat die schwarz-gelbe Koalition die Quittung dafür bekommen, dass sie das "Wahlrecht als Machtrecht missbraucht" hat. Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, sprach von einer "politische Höchststrafe für die Regierungskoalition". Ähnlich formulierte es Grünen-Chefin Claudia Roth im "Hamburger Abendblatt": "Die Arroganz der Macht hat eine deftige Klatsche bekommen."

Bundesverfassungsgericht kippt Wahlrecht
tagesthemen 22:25 Uhr, 25.07.2012, Gigi Deppe, SWR

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Linksfraktionschef Gregor Gysi attackierte ebenfalls die Koalition. "Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig zu erklären, war so eindeutig zu rechnen, dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs Vorsatz unterstellen darf." Von einem "Lehrstück der politischen Verantwortungslosigkeit" sprach der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Matthias Höhn.

Schwarz-Gelb spricht von "Teilniederlage"

In der Koalition räumte man lediglich eine Teilniederlage ein. "Wir haben natürlich in einem Teilbereich verloren, aber die Kläger haben mindestens in ebensolchem Maße verloren", sagte der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings. "Die Opposition wollte eine Erklärung des Gerichts, dass jedes Überhangmandat verfassungswidrig ist. Genau das ist nicht herausgekommen." Und Stefan Ruppert, Wahlrechtsexperte der FDP-Fraktion, ergänzte: "Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt in seinen Grundzügen erhalten. Die Änderungswünsche des Gerichts sind technischer Natur und gut umsetzbar."

Im Bundeskanzleramt blieb man schmallippig: Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm das Urteil "mit Respekt" zur Kenntnis, ließ Vize-Regierungssprecher Georg Streiter mitteilen. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung "Klarheit" geschaffen. Das Urteil müsse sorgfältig und zügig geprüft werden. Das Wahlrecht liege aber "in der Hoheit des Parlaments".

Selbstkritik von Lammert

Entsprechend nachdenkliche Töne kamen vom Parlamentspräsidenten. Norbert Lammert räumte ein, dass es "hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung der Gesetzgebung des Bundestags" gebe. Zudem mahnte Lammert eine einvernehmliche Lösung an. Dies sei dringend geboten, "um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden". Er wolle "gerne die gute Tradition" fortsetzen, dass Wahlrechtsänderungen, wenn eben möglich, nicht nur mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Das von Karlsruhe gekippte Gesetz war seinerzeit mit schwarz-gelber Mehrheit und nicht im Konsens mit den anderen Fraktionen des Bundestages beschlossen worden. Bis zur Bundestagswahl müssen Union und FDP nun mit der Opposition einen Kompromiss ausloten. "Manchmal ist Zeitdruck auch hilfreich", sagte Lammert.

Gespräche statt Urlaub?

Die Unionsfraktion appellierte nun an die Opposition, konstruktiv bei der Korrektur des Wahlrechts mitzuwirken. Es sei nun "Aufgabe aller, für Problempunkte Lösungsvorschläge zu machen", schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer im Kurznachrichtendienst Twitter. Der Vorsitzende der Südwest-CDU, Thomas Strobl, empfahl in der "Stuttgarter Zeitung" den "zuständigen Kollegen aus dem Innenausschuss, ihren Urlaub zu streichen und sich sofort mit der Opposition zusammenzusetzen".

SPD-Geschäftsführer Oppermann griff das Gesprächsangebot mit Genugtuung auf: "Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit." Die SPD habe bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht.

Schelte vom Verfassungsgericht

Gerichtspräsident Voßkuhle
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Gerichtspräsident Voßkuhle hat für die Koalition nichts Gutes zu verkünden. Das Wahlrecht ist verfassungswidrig.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte am Vormittag den Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern stattgegeben. Es verwarf die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sprach deutliche Worte: "Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren."

Trotz einer "großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd", so Voßkuhle.

Stand: 25.07.2012 18:07 Uhr

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