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Der Bundestag hat mit seiner schwarz-gelben Mehrheit ein neues Wahlrecht durchgesetzt. Die Opposition spricht von einem "Anschlag auf die Demokratie" und will dagegen in Karlsruhe klagen. tagesschau.de erklärt, warum Deutschland ein neues Wahlrecht braucht und wo die Streitpunkte zwischen Regierung und Opposition liegen.
Von Ute Welty, tagesschau.de
Von einer "Sternstunde des Parlamentarismus" kann nicht die Rede sein: Der Bundestag verabschiedet eine Wahlrechtsreform, die die Regierung nur mit den Stimmen der eigenen Fraktionen durchsetzt. Damit verstößt Schwarz-Gelb gegen ein ungeschriebenes Gesetz. Bislang war es gute Tradition, dass sich Abgeordnete aller Fraktionen und Politiker aller Parteien in Bezug auf das Wahlrecht, auf das Herzstück der Demokratie, verständigen. In drei langen Jahren ist das aber bis zuletzt nicht gelungen.
Bis zum 30. Juni wäre die Reform des Wahlrechts fällig gewesen. 2008 hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass ein Teil des deutschen Wahlrechts verfassungswidrig ist. Genauer gesagt verstößt das so genannte negative Stimmgewicht gegen die "Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl". Die Besonderheiten des deutschen Wahlrechtes lassen nämlich den absurden Fall zu, dass mehr Stimmen für eine Partei weniger Mandate bedeuten.
Einfach und klar verläuft noch der Weg der über die Erststimme gewählten Direktkandidaten. Sie ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein. Über die Verteilung der Mandate insgesamt entscheidet aber die Zweitstimme, verteilt auf die einzelnen Bundesländer. Sollten die Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl von Mandaten vorgeben, aber mehr Kandidaten direkt gewählt worden sein, entstehen Überhangmandate, die nicht gegeneinander verrechnet werden. Dagegen werden Mandate nach Zweitstimmen zwischen den Bundesländern verrechnet. Mehr Mandate nach Zweitstimmen für das eine Bundesland können dazu führen, dass aus einem nicht verrechenbaren Überhangmandat ein verrechenbares Zweitstimmenmandat wird, das dann an ein anderes Bundesland abgegeben werden muss.
Mehrfach wurde der Effekt des negativen Stimmgewichts bei Bundestagswahlen nachgewiesen. So hätte die SPD 2002 mit 50.000 Brandenburger Zweitstimmen weniger ein weiteres Mandat in Bremen für sich verbuchen können. Damals entfielen bundesweit nach Zweitstimmen auf die SPD 247 Mandate. Die Sitzverteilung nach Ländern ergab zehn Mandate für Brandenburg und zwei für Bremen. Die Sitzverteilung mit 50.000 Stimmen weniger in Brandenburg hätte für Brandenburg neun Mandate nach Zweitstimmen sowie ein Überhangmandat ergeben. Auf Bremen wären drei Mandate nach Zweitstimmen entfallen, weil sich durch weniger Brandenburger Zweitstimmen das Sitzeverhältnis der Länder untereinander verändert hätte.
Union und FDP haben durch die Abstimmung die Verbundenheit der Landeslisten aufgelöst. Die Anzahl der Mandate aus einem Bundesland würde sich dann nach der Wahlbeteiligung richten. Unionsfraktionsvize Günter Krings sprach von einem "minimalinvasiven Eingriff". Die Grundstruktur des bewährten Wahlrechts werde nicht angetastet. Die durch die Listentrennung möglicherweise entstehenden Ungerechtigkeiten würden nach der Änderung nun so bundesweit aufgefangen, dass sich auch dadurch kein negatives Stimmgewicht ergebe. Dadurch komme es zu einer "tendenziellen Reduzierung" der Überhangmandate. FDP-Vertreter Stefan Ruppert betonte gegenüber tagesschau.de: "Unser Wahlrechtsmodell löst das Problem des negativen Stimmgewichts und bewahrt das dem Bürger vertraute Wahlrecht."
SPD, Linkspartei und Grüne haben jeweils eigene Vorschläge für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, die alle einen Ausgleich für Überhangmandate oder eine Regelung vorsehen, die deren Entstehen erschwert. Die SPD-Fraktion plädiert in ihrem Gesetzentwurf dafür, die Zahl der Abgeordneten gegebenenfalls "so weit anzupassen, dass Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen werden". Mit einer solchen Gesetzesänderung entfalle das negative Stimmgewicht "bis auf seltene und unvermeidliche Ausnahmefälle", heißt es in der Vorlage.
[Bildunterschrift: Eine Wahlrechtsreform könnte auch sehr umfassend ausfallen. ]
Die Linksfraktion spricht sich für eine umfassende Reform aus. Danach soll unter anderem die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft und das aktive Wahlrecht Jugendlichen ab 16 Jahren ebenso zugestanden werden wie Ausländern, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben. Um das negative Stimmgewicht zu vermeiden, soll die Anrechnung der Direktmandate direkt auf Bundesebene erfolgen und nicht erst nach der Verteilung der Stimmen auf die Landesebene. Damit greift die Linksfraktion einen Vorschlag der Grünen auf, die ihrerseits darüber hinaus gehende Überlegungen nicht ausschließen. Die Grünen werfen CDU und CSU vor, das bestehende Wahlrecht für sich auszunutzen. Bei der Wahl werde Unabhängigkeit demonstriert, nach der Wahl eine Fraktionsgemeinschaft gebildet.
Wie unterschiedlich die Gesetzentwürfe bewertet werden, zeigte eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages. Die Einschätzung der hochkarätigen Juristen über den Regierungsvorschlag reichte von "verfassungswidrig" bis hin zu "angemessen".
[Bildunterschrift: Führende Juristen empfehlen, die Zweitstimme abzuschaffen. ]
So mahnte der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick eine verständlichere Sprache an, während der frühere Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Hans Meyer, empfahl, über die Abschaffung des Zwei-Stimmen-Systems nachzudenken. Dieses habe eh nicht zur ursprünglichen Konzeption des Wahlrechts gehört und sei erst 1953 eingeführt worden. Ute Sacksofsky, Juristin mit Abschluss in Harvard, kritisierte die Parlamentarier scharf und schrieb in ihrem Gutachten: "Das Wahlrecht ist zu wichtig, als dass es aufgrund einer einfachen Mehrheit im Bundestag geändert werden sollte. Es wäre fatal, wenn die derzeit bestehende Mehrheit ihre Position ausnutzen würde, um sich unangemessene Vorteile für die Zukunft zu sichern."
Jetzt muss wohl wieder das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Halina Wawzyniak, für die Linkspartei im Bundestag, sieht dafür gute Chancen: "Statt einen breiten Konsens zu suchen, stellt sich die Koalition quer. Das wird zum Gang nach Karlsruhe führen", so Wawzyniak auf Anfrage von tagesschau.de. Sie bemängelt, dass das negative Stimmgewicht durch den Koalitionsentwurf nicht vollständig abgeschafft wird.
[Bildunterschrift: Die Verfassungsrichter werden erneut entscheiden müssen. ]
Die innenpolitische Sprecherin der SPD, Gabriele Fograscher, sagte tagesschau.de: "Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Wahlrechts, die das Bundesverfassungsgericht vor mehr als drei Jahren gefordert hat, verkompliziert das Wahlrecht. Er ist ein Überhangssicherungsgesetz, der mal die Landeslisten voneinander trennt, aber bei der Reststimmenverwertung und der Fünf-Prozent-Hürde wieder zusammenführt. Das ist willkürlich und unsystematisch." Fograscher selbst hält den Entwurf für verfassungswidrig. Deshalb werde die SPD-Bundestagsfraktion Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Ähnlich beurteilt Jerzy Montag von den Grünen die Lage: "Nach drei Jahren Untätigkeit hat die Koalition jetzt Murks abgeliefert. Das verfassungswidrige negative Stimmgewicht wird - fast - beseitigt, dafür werden Überhangmandate in einer Vielzahl entstehen, wodurch der Wählerwillen vollkommen verfälscht wird."
Möglichen Klagen sehen die Unionspolitiker Krings und Hans-Peter Uhl gelassen entgegen. Der Entwurf von CDU, CSU und FDP setze das Urteil genau um und vermeide, anders als die Entwürfe der Opposition, neue Verfassungsverwerfungen, so Uhl gegenüber tagesschau.de. Und Krings ergänzt: "Die Opposition missbraucht den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, um damit ihr politisches Ziel der Abschaffung der Überhangmandate durchzusetzen."
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