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Heute wäre der Stichtag gewesen: Bis zum 30. Juni hätte die Reform des Wahlrechts abgeschlossen sein müssen. Stattdessen berät das Parlament erstmalig über den Gesetzentwurf von Union und FDP. Dabei war drei Jahre lang Zeit, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Von Ute Welty, tagesschau.de
Es war den Vertretern von CDU, CSU und FDP schon ein wenig peinlich, die Frist nicht eingehalten zu haben, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hatte. Immerhin konnten die Bundestagsabgeordneten Günter Krings, Hans-Peter Uhl und Stefan Ruppert einen Gesetzentwurf vorweisen, der jetzt den Parlamentariern vorliegt. Die Abstimmung erfolgt aber erst im Herbst, und das ist viel zu spät.
[Bildunterschrift: Die Reform des Wahlrechts ist überfällig. ]
Bis zum 30. Juni wäre die Reform des Wahlrechts fällig gewesen. 2008 hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass ein Teil des deutschen Wahlrechts verfassungswidrig ist. Genauer geht es um das so genannte negative Stimmgewicht. Die Besonderheiten des deutschen Wahlrechtes lassen nämlich den absurden Fall zu, dass mehr Stimmen für eine Partei weniger Mandate bedeuten.
Einfach und klar verläuft noch der Weg der über die Erststimme gewählten Direktkandidaten. Sie ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein. Über die Verteilung der Mandate insgesamt entscheidet aber die Zweitstimme, verteilt auf die einzelnen Bundesländer. Sollten die Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl von Mandaten vorgeben, aber mehr Kandidaten direkt gewählt worden sein, entstehen Überhangmandate, die nicht gegeneinander verrechnet werden. Dagegen werden Mandate nach Zweitstimmen zwischen den Bundesländern verrechnet. Mehr Mandate nach Zweitstimmen für das eine Bundesland können dazu führen, dass aus einem nicht verrechenbaren Überhangmandat ein verrechenbares Zweitstimmenmandat wird, das dann an ein anderes Bundesland abgegeben werden muss.
Mehrfach wurde der Effekt des negativen Stimmgewichts bei Bundestagswahlen nachgewiesen. So hätte die SPD 2002 mit 50.000 Zweitstimmen weniger in Brandenburg ein weiteres Bremer Mandat für sich verbuchen können. Damals entfielen bundesweit nach Zweitstimmen auf die SPD 247 Mandate. Die Sitzverteilung nach Ländern ergab zehn Mandate für Brandenburg und zwei für Bremen. Die Sitzverteilung mit 50.000 Stimmen weniger in Brandenburg hätte für Brandenburg neun Mandate nach Zweitstimmen sowie ein Überhangmandat ergeben. Auf Bremen wären drei Mandate nach Zweitstimmen entfallen, da sich durch weniger Brandenburger Zweitstimmen das Sitzeverhältnis der Länder untereinander verändert hätte.
Union und FDP wollen jetzt die Verbundenheit der Landeslisten auflösen. Die Anzahl der Mandate aus einem Bundesland würde sich dann nach der Wahlbeteiligung richten. Der zuständige Berichterstatter für die FDP, Ruppert, sagte, man habe das Problem lösen und nicht neue schaffen wollen. Unionsfraktionsvize Krings sprach von einem "minimalinvasiven Eingriff". Er wies den Vorwurf zurück, das Modell nütze vor allem der Koalition. CSU-Innenexperte Uhl betonte, man habe versucht, "das Wahlrecht auf breite Beine zu stellen". Das sei leider nicht gelungen. Uhl bezog sich damit auf den massiven Widerstand der Opposition.
[Bildunterschrift: Will klagen: SPD-Geschäftsführer Thomas Oppermann ]
So hat der parlamentarische Geschäftführer der SPD, Thomas Oppermann, angekündigt, zusammen mit den Grünen gegen die Koalitionspläne Verfassungsklage einreichen zu wollen. "Wir sind im rechtsfreien Raum", erklärte Oppermann. Der vorgelegte Entwurf sei nur ein "Notkonstrukt" und eine "furchtbare Verschlimmbesserung". Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck betonte wie die SPD: "Wenn das alles so bleibt, werden wir klagen". So müsse man die Überhangmandate vollständig ausgleichen, wenn man sie nicht in Frage stellen wolle, sagte Beck.
SPD, Linke und Grüne haben jeweils eigene Vorschläge für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, die alle einen Ausgleich für Überhangmandate oder eine Regelung vorsehen, die deren Entstehen erschwert. Die SPD-Fraktion schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, die Zahl der Abgeordneten gegebenenfalls "so weit anzupassen, dass Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen werden". Mit der Gesetzesänderung entfalle das negative Stimmgewicht "bis auf seltene und unvermeidliche Ausnahmefälle", heißt es in der Vorlage.
Die Linksfraktion plädiert für eine umfassende Reform. Danach soll unter anderem die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft und das aktive Wahlrecht Jugendlichen ab 16 Jahren ebenso zugestanden werden wie Ausländern, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben. Um das negative Stimmgewicht zu vermeiden, soll die Anrechnung der Direktmandate direkt auf Bundesebene erfolgen und nicht erst nach der Verteilung der Stimmen auf die Landesebene. Damit greift die Linksfraktion einen Vorschlag der Grünen auf.
Den Wunsch nach einer fraktionsübergreifende Einigung auf eine Wahlrechtsreform teilen Vertreter aller Parteien. Jan Korte von der Linkspartei warf der Koalition vor, sie verlasse die gute Tradition, beim Wahlrecht einen möglichst breiten Konsens anzustreben. Grünen-Chef Cem Özdemir warnte, eine solche Gesetzesänderung lasse sich nicht mit einer knappen Mehrheit durchsetzen. Im September hat das Parlament eine neue Chance, einen Konsens zu finden. Eine Expertenanhörung soll der Abstimmung im Bundestag voraussgehen. Unionsfraktionsvize Krings kündigte bereits an, dass Modifikationen des Regierungsmodells zwar vorstellbar, aber sehr schwierig seien.
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