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Plenarsaal im Berliner Bundestag

Ausgleich für Überhangmandate

Parteien einigen sich auf neues Wahlrecht

Die Bundestagsfraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen haben sich auf ein neues Wahlrecht verständigt. Danach sollen die sogenannten Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisiert werden. Das teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, in Berlin mit.

Das neue Modell läuft darauf hinaus, dass die Parteien, die weniger oder keine Überhangmandate gewonnen haben, zum Ausgleich genau so viele Mandate zugestanden bekommen, dass die ursprünglichen Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt sind. Folge dürfte eine Vergrößerung des Parlaments sein.

Parteien einigen sich auf Ausgleich für Überhangmandate
tagesschau 20:00 Uhr, 24.10.2012, Ulla Fiebig, ARD Berlin

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nötig geworden war die Neuregelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 zentrale Teile des bisherigen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Die von Union und FDP 2011 beschlossene Regelung entsprach nach Ansicht der Richter nicht dem Gleichheitsgrundsatz und der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit der Parteien. Die Richter bemängelten besonders die bisherige Praxis der Überhangmandate.

Stand: 24.10.2012 17:21 Uhr

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