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Offenbar Ausgleich für Überhangmandate
Durchbruch im Streit ums Wahlrecht
Bei den Gesprächen über ein neues Wahlrecht für den Bundestag haben sich die Fraktionen auf Grundzüge für eine Neuregelung verständigt.
Nach Angaben von SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann einigten sich die Parteien auf ein Modell mit Ausgleichsmandaten. "Wir haben heute einen großen Fortschritt bei den Verhandlungen erzielt. Damit werden Überhangmandate vollständig neutralisiert", sagte Oppermann.
Die Union äußerte sich zurückhaltender, geht aber von einer baldigen Einigung aus. "Wir haben erneut Fortschritte gemacht, was die Bewertung der zur Diskussion stehenden Modelle betrifft. Wir streben nun eine Einigung zum Wahlrecht in der nächsten Sitzungswoche an", sagte der CDU-Politiker.
Bundestag wird größer
Das jetzt favorisierte Modell läuft darauf hinaus, dass die Parteien, die weniger oder keine Überhangmandate gewonnen haben, zum Ausgleich genau so viele Mandate zugestanden bekommen, dass die ursprünglichen Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt sind. Dies hat eine moderate Vergrößerung des Bundestages zur Folge.
Auch die Grünen tragen den Kompromiss mit. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte, entscheidend sei trotz einiger Kritikpunkte, dass der Einigungsvorschlag verfassungsfest sei und allein die Wähler mit ihrer Zweitstimme die Stärkeverhältnisse im Bundestag bestimmten. Insofern könne die grundsätzliche Einigung zu einer tragfähigen, parteiübergreifenden Lösung im Wahlrecht führen.
Kritik von der Linkspartei
Die Linkspartei kritisiert die geplante Änderung: "Ein größerer Bundestag bedeutet nicht mehr Demokratie", sagte die Rechtsexpertin der Partei, Halina Wawzyniak. Derzeit sitzen 620 Abgeordnete im Parlament.
Rainald Becker (ARD) zur Einigung über das neue Bundestags-Wahlrecht
tagesschau 17:00 Uhr, 17.10.2012
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Nötig geworden war die Neuregelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 zentrale Teile des bisherigen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Die von Union und FDP 2011 beschlossene Regelung entsprach nach Ansicht der Richter nicht dem Gleichheitsgrundsatz und der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit der Parteien. Die Richter bemängelten besonders die bisherige Praxis der Überhangmandate.
Termin für Bundestagswahl weiterhin offen
Eine Einigung auf einen Termin für die nächste Bundestagswahl im Herbst 2013 steht allerdings noch aus. Laut Oppermann gibt es "eigentlich nur einen möglichen Termin, und der liegt vor den Herbstferien". Die CSU dringt darauf, die Bundestagswahl in zeitlichem Abstand zur Landtagswahl in Bayern abzuhalten, wodurch der Termin mit dem Beginn der Herbstferien in drei SPD-regierten Bundesländern zusammenfallen könnte.
Stand: 17.10.2012 18:17 Uhr
