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[Bildunterschrift: Die Karlsruher Richter hatten bereits 2008 Änderungen am Wahlrecht angemahnt. ]
Das neue Wahlrecht wird bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Vertreter von SPD und Grünen erklärten, dass eine gemeinsame Klage gegen die Änderung des Wahlgesetzes auf dem Weg nach Karlsruhe sei. "Dieses Wahlrecht ist aus unserer Sicht verfassungswidrig", sagte Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Wie sein Kollege von den Grünen, Volker Beck, kritisiert er, dass das Gesetz weder die Überhangmandate noch das negative Stimmgewicht beseitigt." Die CDU will von Überhangmandaten profitieren", sagte Oppermann.
Das negative Stimmgewicht ist ein Phänomen, bei dem Stimmen für eine Partei zu einem Verlust von Mandaten für diese führen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.
Durch die Gesetzesänderung wird jedes Bundesland seine Volksvertreter künftig separat wählen. Zweitstimmen, die eine Partei in einem Land bekommt, können nicht mehr mit denen in einem anderen Land verrechnet werden. Die Regierung erhofft sich, dass das Auftreten des negativen Stimmgewichts hierdurch erheblich reduziert werden kann.
Beck bezeichnete die Gesetzesänderung als "Anschlag auf die Legitimität der parlamentarischen Demokratie". Der Regierungskoalition warf er Stillosigkeit vor. Wahlrechtsentscheidungen seien bisher immer über Koalitionsgrenzen hinaus getroffen worden. Schwarz-Gelb sei dazu jedoch nie bereit gewesen.
Der Verfasser der Klageschrift, Professor Hans Meyer, hält die Gesetzesänderung für "handwerklich äußert schlecht" gemacht. Er geht davon aus, dass es durch die Novelle sogar häufiger zu einem negativen Stimmgewicht kommen wird. Für die Klage sieht er gute Erfolgschancen.
Die Regierungskoalition hatte das Gesetz im September gegen den Willen der Opposition im Bundestag durchgesetzt. Morgen soll es in Kraft treten.
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