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[Bildunterschrift: Viele Gegner befürchten eine Aushöhlung der Grundrechte. ]
Die Gegner der Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht. Die Organisation "Arbeitskreis Datenspeicherung" hatte den Schritt bereits in der vergangenen Woche angekündigt. Für die Beschwerde lägen Vollmachten von rund 30.000 Bürgern vor, hieß es. Sie wäre damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Da die Vollmachten aber noch nicht alle bearbeitet werden konnten, sei die 150-seitige Schrift zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Voraussetzung für die Klage war die erst kürzlich erfolgte Verkündung der umstrittenen Regelung im Bundesgesetzblatt. Die Klageschrift beinhaltet auch den Antrag, die durch das Gesetz ermöglichte Datensammlung durch eine Einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte, es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürgern ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe mit dem Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen. Die Initiative rief zudem alle Telekommunikationsanbieter auf, auf die Massendatensammlung zu verzichten. Das sei bis Ende 2008 noch möglich. Erste Internet-Service-Provider hätten bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern.
[Bildunterschrift: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ]
Auch FDP-Politiker haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Unter ihnen die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms. Die Verfassungsbeschwerde von insgesamt 14 Personen wird von dem früheren FDP-Politiker Burkhard Hirsch vertreten.
Mehrere hundert Demonstranten protestierten in Hamburg mit einem symbolischen Trauerzug gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Nach Angaben der Polizei verlief die Kundgebung friedlich. "Wir trauern um die Privatsphäre", stand auf einem Transparent. Dazu trugen die Teilnehmer einen Sarg durch die Innenstadt. Die Polizei schätzte die Zahl der Teilnehmer auf rund 200, die Veranstalter auf etwa 500.
Das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung war am vergangenen Mittwoch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden und ist heute in Kraft getreten. Die Antragsteller wollen verhindern, dass alle Verbindungsdaten von Handys und Festnetztelefonen ein halbes Jahr lang gesammelt und aufbewahrt werden. Dies sieht das neue Gesetz in Umsetzung einer EU-Richtlinie vor. Bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren müssen die Telefonunternehmen dann die Verbindungsdaten an die Behörden weiterleiten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mitgeteilt, dass es sich erst im neuen Jahr mit dem Antrag befassen werde. Entspräche Karlsruhe dem Antrag, wäre das neue Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung über seine Verfassungsmäßigkeit erst einmal gestoppt. Erst im Hauptsacheverfahren wäre dann Monate später zu entscheiden, ob die Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß ist oder nicht.
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