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Trotz heftiger Kritik hat der Bundestag die Speicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten auf Vorrat und eine Neufassung der Telefonüberwachung beschlossen. Mit Ja votierten 366 von 524 Abgeordneten, mit Nein 156. Es gab zwei Enthaltungen.
[Bildunterschrift: Laut EU-Richtlinie sollen künftig Handy-Daten, Internet-Surfverhalten und Daten von Festnetz-Gesprächen gespeichert werden ]
Künftig müssen die Daten von Telefon- und Internetverbindungen zum Zweck der Strafverfolgung für ein halbes Jahr gespeichert werden. Die Opposition stimmte gegen das Vorhaben. Die Verbindungsdaten dürfen nur für Ermittlungen bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" und bei "mittels Telekommunikation" begangenen Straftaten verwendet werden.
Der CDU-Parlamentarier Siegfried Kauder sagte, wer das "Schreckgespenst" eines Orwellschen Überwachungsstaates an die Wand male, zündele beim Thema innere Sicherheit. "Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher", sagte Kauder. Er gehe davon aus, dass das Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, kritisierte dagegen: "Bürger werden unter Generalverdacht gestellt". Die Neuregelung verstoße gegen das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung. Van Essen begrüßte zugleich Ankündigungen, gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. "Es muss gekippt werden", sagte er. Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sprach von einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". "Wir wollen keinen totalen Überwachungsstaat", sagte Montag. Für die Linke warnte ihr Abgeordnete Jan Korte vor der Gefahr eines Paradigmenwechsels hin zu einer "totalen Registrierung menschlichen Kommunikationsverhaltens".
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht habe stets einen konkreten Verdacht oder Hinweise auf eine konkrete Gefahr für eine Überwachung verlangt." Das geplante Gesetz bedeute aber eine Loslösung vom konkreten Verdacht hin zu einer generellen Speicherung.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Datenspeicherung. Sie habe zwar Verständnis für die Sorgen in der Bevölkerung, sagte Zypries im Deutschlandfunk. Sie verwies darauf, dass nicht die Gesprächsinhalte gespeichert werden sollen, sondern nur die Telefonate selbst. Das Gesetz führe aber nicht in den Überwachungsstaat. Telekommunikationsunternehmen speichern schon heute Daten darüber, wer mit wem gesprochen hat. Dies ist allerdings lediglich für Abrechnungszwecke erlaubt.
Ziel sei es europaweit, künftig bei möglichen terroristischen Anschlägen und anderen schweren Straftaten Kontakte zurückzuverfolgen. Die Daten würden zudem nicht beim Staat, sondern bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Zugriffe darauf seien nur nach der Entscheidung eines unabhängigen Gerichts möglich. Sie stellte klar, "dass der Staat nicht die Daten sammelt".
"Die Beschwichtigung der Regierung, es würden nur bereits heute gespeicherte Daten länger aufgehoben, ist in wesentlichen Teilen falsch", kritisiert der Jurist Patrick Breyer vom "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung". Auch die Vertreter von Vertrauensberufen lehnen das Gesetz ab. "Mit diesem Überwachungsgesetz begründet die Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland", sagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Arztgespräche - auch telefonische Kontakte und E-Mails zwischen Ärzten und Patienten - bräuchten "absoluten Schutz".
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierte weiter, dass ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Speicherung der Verbindungsdaten nicht vollständig veröffentlicht wurde. Den Mitgliedern des Rechtsausschusses sei lediglich das fünfseitige Fazit zugeleitet worden. Darin kommt das Max-Planck-Institut für Strafrechtler unter anderem zu dem Schluss, dass die bisherige Speicherpraxis in 98 Prozent der Ermittlungsverfahren ausreichend gewesen sei. Der Abgeordnete Korte bezeichnete die Nicht-Zustellung des Gutachtens als "beispielslose Frechheit."
Rund 7000 Bürger kündigten an, gegen das Gesetz Verfassungsklage einzulegen. Ihnen hat sich unter anderem Vizefraktionschefin Petra Pau von der Partei Die Linke angeschlossen. Auch eine Gruppe von FDP-Bundestagsabgeordneten um Burkhard Hirsch kündigte den Gang nach Karlsruhe an.
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