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23.02.2012

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Vorratsdatenspeicherung laut Studie wirkungslos
Gutachten im Auftrag des Justizministeriums

Vorratsdatenspeicherung laut Studie wirkungslos

Im Streit mit ihrem Koalitionspartner CDU/CSU um die Vorratsdatenspeicherung bleibt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bislang hart: Sie ist strikt gegen eine anlasslose Sammlung von Telekommunikationsdaten.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger will eine Kompromisslösung zur Vorratsdatenspeicherung. ]
Sie beruft sich unter anderem auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. "Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten Anlass gibt", sagte Justizstaatssekretär Max Stadler. Allerdings verweisen die Autoren der Studie darauf, dass ihr Ergebnis nur eine "Momentaufnahme" sei. "Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen", heißt es in den Schlussfolgerungen der mehr als 200 Seiten umfassenden Untersuchung.

Ministerin will Speicherung nur bei konkretem Anlass

Union und FDP stehen beim Thema Vorratsdatenspeicherung seit nunmehr fast zwei Jahren in der Pflicht: Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Regelung gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr anlasslos sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Für die Neuregelung ist das Justizministerium verantwortlich. Leutheusser-Schnarrenberger hofft, dass die Union auf ihren Kompromissvorschlag eingeht. Sie will Telekommunikationsdaten nur nach konkretem Anlass speichern lassen, damit sie Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stehen ("Quick-Freeze-Verfahren").

Der Union und dem CSU-geführten Bundesinnenministerium geht das aber nicht weit genug. Auch die SPD äußerte Kritik. Das "Quick-Freeze-Verfahren" sei nicht ausreichend, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, der "Mitteldeutschen Zeitung". Er verwies auf eine Verpflichtung Deutschlands gegenüber der EU, die ebenfalls eine Neuregelung in Deutschland anmahnt.

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, beklagte im Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie das Fehlen der Vorratsdatenspeicherung. Gäbe es sie, hätte man mit dem Zeitpunkt der Identifizierung der drei mutmaßlichen NSU-Mitglieder für sechs Monate rückwirkend deren Kommunikation überprüfen können, sagte er.

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Stand: 27.01.2012 09:29 Uhr
 

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