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Ende der Schonfrist bei der Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung

Ende der Schonfrist bei Internet und Telefon

Am 1. Januar wird es ernst: Internetprovider müssen die Verbindungsdaten ihrer Kunden für die Polizei speichern. Auch die Übergangsregelung für Telefon-Daten endet. Während der Provider 1&1 über fehlende Umsetzungsrichtlinien klagt, sagt die Telekom, sie sei bereit.

Von Fiete Stegers, tagesschau.de

Laptop (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Auch Internet-Verbindungsdaten müssen ab 2009 sechs Monate lang gespeichert werden. ]
Ungeachtet eines laufenden Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht tritt Anfang Januar 2009 die zweite Stufe der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Ab dann müssen auch Internet-Provider Web- und E-Mail-Verbindungsdaten aller Kunden sechs Monate lang speichern, um diese bei Verdacht auf "erhebliche" oder "mittels Telekommunikation begangene" Straftaten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen zu können.

Auch die Ausnahmeregelung für die Speicherung von Festnetz- und Handy-Daten, die eigentlich bereits seit Anfang 2008 vorgeschrieben ist, endet dann. Mehrere große Telekommunikationsunternehmen hatten diese Frist genutzt, da das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst Ende 2007 in Kraft getreten war und noch keine staatliche Anweisung für die genaue technische Speicherung der Telefondaten vorlag.

Hintergrund:

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Warten auf die Detailvorschriften

Den Internetzugangsprovidern gehe es jetzt ähnlich, meint das Unternehmen 1&1, einer der größten deutschen DSL-Anbieter: "Wir wissen zwar, was wir tun sollen, aber nicht, wie wir das tun sollen", sagte 1&1-Sprecher Andreas Maurer der Nachrichtenagentur AP. Die entsprechende Überarbeitung der "Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen der Telekommmunikation" der Bundesnetzagentur liege noch nicht vor. Die Bundesnetzagentur schiebt den Schwarzen Peter weiter: Man warte für die neue Richtlinie auf entsprechende Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums, sagte eine Sprecherin der Agentur tagesschau.de.

"Regionalstellen für staatliche Sonderaufgaben"

1&1 wird nach Angaben seines Sprechers aber auch ohne genau Vorgaben mit der Speicherung der Daten für täglich rund drei Millionen DSL-Verbindungsdatensätzen und monatlich rund fünf Milliarden-E-Mails beginnen. Die Investition in die Speichertechnik betrage für das Unternehmen rund eine Million Euro.

Die Deutsche Telekom beziffert ihre Investitionen auf rund zwölf Millionen Euro und erwartet jährliche Betriebskosten von einer Million Euro. Anders als Konkurrent 1&1 ist das Unternehmen nach eigenen Angaben nun für die Speicherung voll gerüstet. Bisher hatte sie auch von der Ausnahmeregelung für Telefonverbindungen Gebrauch gemacht. Die Telekom habe nun mehrere "Regionalstellen für staatliche Sonderaufgaben" eingerichtet, sagte Sprecher Ralf Sauerzapf tagesschau.de. Deren Mitarbeiter könnten dann bei Anfragen von Ermittlungsbehörden die entsprechenden Verbindungsdaten heraussuchen.

Um unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern, habe die Telekom noch "zusätzliche Schutzmaßnahmen" eingeführt. Von Arcor war bislang keine Stellungnahme zu erhalten. Hansenet teilt lediglich mit, dass man "gesetzeskonform mit den Behörden zusammenarbeite".

Bedenken bei Bundesgerichten

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung organisierten Datenschützer, Bürgerrechtler und anderen Kritiker des Gesetzes forderten unterdessen Website-Anbieter auf, zum Jahreswechsel auf ihren Homepages mit dunklen Trauer-Bannern gegen die Speicherungspflicht zu protestieren. Der Arbeitskreis stellte außerdem zwei bisher unveröffentlichte Stellungnahmen von Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof ins Internet, die die Karslruher Verfassungsrichter für ihre ausstehende Entscheidung angefordert hatten.

Zitat:

"Die Vorratsdatenspeicherung ist (...) eine flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitwelle noch eine an eine Tatsachenbasis gebunden ist."
Quelle: , Bundesverwaltungsgericht

Während die Speichergegner in einer Presseerklärung die von den beiden Gerichten geäußerten Bedenken gegenüber der Speicherregelung herausstellten, zeigten sich Sprecher der Gerichte wenig erfreut über die Indiskretion. "Das ist eine interne Expertise, wie in solchen Fällen üblich, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist", sagte Wolfgang Bier, Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts.

Der Bundesgerichthof betonte darauf, dass sein Präsident Klaus Tolksdorf in seinem Schreiben die Datenspeicherung nicht generell als irreführend bezeichnete, sondern nur zur Vorsicht riet: Telekommunikationsdaten hätten "nur eine mehr oder weniger starke Indizwirkung" und bedürften "immer der Untermauerung durch andere Ermittlungsergebnisse".

Zitat:

"Die Frage, ob der mit der Speicherung und der Weitergabe dieser Daten verbundene Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen in allen erfassten Fällen noch in einem angemessenen Verhältnis zu den - im Rechtsstaatsgebot verankerten - Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung steht, scheint mir damit freilich nicht beantwortet (...) Ich habe keine Erkenntnisse, dass die Vorratsdatenspeicherung (...) sowie die Erhebung der entsprechenden Daten durch die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich derart verbesserte Möglichkeiten bei der Aufklärung von Straftaten bieten (...)"
Quelle: Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs

Kaum Zahlen zur Nutzung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in den nächsten Monaten erwartet. In welchem Umfang und mit welchem Erfolg Ermittlungsbehörden bisher die Vorratsdatenspeicherung nutzen, ist nur teilweise bekannt: Von Mai bis Juni 2008 erlaubten Richter rund 2200 Mal den Zugriff auf Verbindungsdaten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP. In 934 Fällen sei dabei auf Vorratsdaten zurückgegriffen worden. Ob dies allerdings bei den Ermittlungen geholfen habe, sei nicht zu ersehen, kritisiert die FDP.

Stand: 31.12.2008 09:35 Uhr

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