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[Bildunterschrift: Der Verkehrsgerichtstag fordert Schadenersatz für Angehörige von Unfallopfern. ]
Mit Empfehlungen für das Fahren von sogenannten Pedelecs sowie zum Thema Schmerzensgeld ist der 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar zu Ende gegangen.
Die Verkehrsexperten sprachen sich dafür aus, dass Kinder, Eltern und Partner von Unfalltoten einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben sollten - so wie es auch in anderen europäischen Staaten üblich sei: "Eine finanzielle Entschädigung kann als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung verschaffen und ein Gefühl der Gerechtigkeit vermitteln." Empfohlen wird, die Bemessung des Schadensersatzes den Gerichten je nach den Umständen zu überlassen.
Während in Ländern wie Österreich, Italien oder Spanien Angehörige regelmäßig das sogenannte Trauergeld erhalten, gibt es in Deutschland bislang eine sehr enge Regelung. Danach haben Angehörige von Unfalltoten nur dann einen Anspruch, wenn sie einen sogenannten Schockschaden nachweisen können, also eindeutig belegbare psychische oder physische Folgen. In Spanien dagegen werden Entschädigungen von bis zu 160.000 Euro bezahlt, in anderen Ländern gibt es Pauschalzahlungen von mehreren Tausend Euro.
Pedelecs oder Elektrofahrräder sollten nach Meinung der Experten nur von Erwachsenen gefahren werden. Für Kinder unter 14 Jahre seien die durch Elektromotoren unterstützte Fahrräder nicht geeignet. Gleichzeitig sprechen sich die Teilnehmer des Verkehrsgerichtstags dafür aus, Pedelecs, die mit einem Motor bis zu 25 Stundenkilometer erreichen können, auch weiterhin als Fahrräder gelten zu lassen. Damit würde es auch künftig keine Helmpflicht geben, und auch eine eigene Haftpflichtversicherung wäre nicht notwendig. Allerdings empfahlen die Experten dringend einen Kopfschutz und den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar werden alljährlich Forderungen zu allen Bereichen der Mobilität aufgestellt, die erfahrungsgemäß zu einem großen Teil in die spätere Gesetzgebung einfließen. Am 50. Verkehrsgerichtstag nahmen 1800 Juristen, Verkehrsmediziner, technische Sachverständige, Polizei- und Verwaltungsbeamte sowie Vertreter von Autoclubs und der Versicherunsgwirtschaft teil. Präsident des Verkehrsgerichtstages ist der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm.
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