Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.

23.02.2012

ARD-Logo

Suche in tagesschau.de

Hauptnavigation
Multimedia
  • VideoLivestream.EinsExtra Aktuell
    09:00 - 20:00 Uhr
  • VideoLivestream.tagesschau 10:00 Uhr
  • Videotagesschau24.
  • VideoLetzte Sendung.tagesschau 04:55 Uhr
Inhalt
Inland
Experten fordern Schmerzensgeld für Angehörige von Unfallopfern
Verkehrsgerichtstag in Goslar

Angehörige von Unfallopfern sollen entschädigt werden

Unfall (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Verkehrsgerichtstag fordert Schadenersatz für Angehörige von Unfallopfern. ]
Mit Empfehlungen für das Fahren von sogenannten Pedelecs sowie zum Thema Schmerzensgeld ist der 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar zu Ende gegangen.

Die Verkehrsexperten sprachen sich dafür aus, dass Kinder, Eltern und Partner von Unfalltoten einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben sollten - so wie es auch in anderen europäischen Staaten üblich sei: "Eine finanzielle Entschädigung kann als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung verschaffen und ein Gefühl der Gerechtigkeit vermitteln." Empfohlen wird, die Bemessung des Schadensersatzes den Gerichten je nach den Umständen zu überlassen.

Während in Ländern wie Österreich, Italien oder Spanien Angehörige regelmäßig das sogenannte Trauergeld erhalten, gibt es in Deutschland bislang eine sehr enge Regelung. Danach haben Angehörige von Unfalltoten nur dann einen Anspruch, wenn sie einen sogenannten Schockschaden nachweisen können, also eindeutig belegbare psychische oder physische Folgen. In Spanien dagegen werden Entschädigungen von bis zu 160.000 Euro bezahlt, in anderen Ländern gibt es Pauschalzahlungen von mehreren Tausend Euro.

Audio: Verkehrsgerichtstag in Goslar: Keine Helmpflicht für Fahrradfahrer

AudioMatthias Eichler, DLF 27.01.2012 19:05 | 2'45
  • Download Download der Audiodatei: 
    Wir bieten dieses Audio in folgenden Formaten zum Download an:
    Technische Details einblenden

Elektrofahrräder nur für Erwachsene

Pedelecs oder Elektrofahrräder sollten nach Meinung der Experten nur von Erwachsenen gefahren werden. Für Kinder unter 14 Jahre seien die durch Elektromotoren unterstützte Fahrräder nicht geeignet. Gleichzeitig sprechen sich die Teilnehmer des Verkehrsgerichtstags dafür aus, Pedelecs, die mit einem Motor bis zu 25 Stundenkilometer erreichen können, auch weiterhin als Fahrräder gelten zu lassen. Damit würde es auch künftig keine Helmpflicht geben, und auch eine eigene Haftpflichtversicherung wäre nicht notwendig. Allerdings empfahlen die Experten dringend einen Kopfschutz und den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Stichwort:

Der Name Pedelec kommt von Pedal Electric Cycle. Es unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis 250 Watt während des Tretens und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Die Unterstützungskraft kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig davon, wie kräftig der Fahrer in die Pedale tritt.

Das gewöhnliche Pedelec ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Fahrer benötigen weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Es besteht auch keine Helmpflicht. Für Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis sechs Stundenkilometer wird jedoch eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt, wenn der Fahrer nach dem 1. April 1965 geboren wurde.

Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den E-Bikes. Die Räder funktionieren wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern abgeschaltet. Für die schnelle Klasse ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt notwendig. Fahrer benötigen, wenn sie nach dem 1. April 1965 geboren wurden, mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (somit gilt ein Mindestalter von 15 Jahren) oder einen gültigen Führerschein. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht nicht.
 

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar werden alljährlich Forderungen zu allen Bereichen der Mobilität aufgestellt, die erfahrungsgemäß zu einem großen Teil in die spätere Gesetzgebung einfließen. Am 50. Verkehrsgerichtstag nahmen 1800 Juristen, Verkehrsmediziner, technische Sachverständige, Polizei- und Verwaltungsbeamte sowie Vertreter von Autoclubs und der Versicherunsgwirtschaft teil. Präsident des Verkehrsgerichtstages ist der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm.

Stand: 27.01.2012 12:43 Uhr
 

© tagesschau.de

tagesschau.de ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW