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Wer unter Drogeneinfluss am Steuer eines Autos erwischt wird, sollte nach Ansicht von Experten sofort seinen Führerschein verlieren. Dafür sprach sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar aus.
[Bildunterschrift: Härtere Konsequenzen soll der eine Fahrt unter Drogeneinfluss künftig haben, fordern die Experten. ]
Zwar ist das Fahren unter dem Einfluss von Haschisch, Kokain oder Ecstasy generell verboten. Anders als bei Alkoholsündern gibt es aber keine Grenzwerte für die absolute Fahruntüchtigkeit. Drogenkonsumenten am Steuer können daher meistens nicht wegen einer Straftat, sondern nur wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Ihren Führerschein dürfen sie vorerst behalten.
Der ADAC-Jurist Markus Schäpe sagte, im Gegensatz zur Bestrafung von Fahrten unter Alkoholeinfluss dürften illegale Drogen nicht mehr auf diese Art und Weise privilegiert werden. Bislang könne sich ein am Steuer ertappter Drogenkonsument vor Gericht erfolgreich darauf berufen, dass er nicht gewusst habe, wie lange die Droge in seinem Körper wirke.
Nur in Baden-Württemberg beschlagnahmt die Polizei den Führerschein direkt nach einer Drogenfahrt. Als gesetzliche Grundlage dient die Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht. Die Führerscheinstelle leitet dann den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit ein.
Eine ähnliche Vorgehensweise empfahl der Verkehrsgerichtstag nun für ganz Deutschland. "Drogen sind eine Dauergefahr für den Straßenverkehr", erklärten die Experten.
In einer anderen Empfehlung plädieren die Experten dafür, die Höchstgeschwindigkeit für alle schweren Lkw europaweit künftig einheitlich auf Tempo 80 zu drosseln. Die so genannten Elefantenrennen soll es damit nicht mehr geben. Dies diene nicht nur der Verkehrssicherheit, es ermögliche auch wirtschaftlicheres Fahren und schone die Umwelt, so die Experten. Zudem schlugen sie vor, Spediteure und ihre Auftraggeber sollten für Verkehrssünden ihrer Lkw-Fahrer stärker zur Kasse zu bitten. Bei schweren Verstößen sollten vermehrt Möglichkeiten genutzt werden, etwa den Profit abzuschöpfen, den Spediteure aus Tempoüberschreitungen oder Übertretungen der Ladevorschriften erzielten.
Auf dem Verkehrsgerichtstag berieten rund 1600 Experten aus Polizei, Justiz, Automobilclubs, Versicherungswirtschaft und Medizin. Ihre Empfehlungen werden oft in die Gesetzgebung und die Rechtsprechung eingearbeitet.
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