Zahlreiche Pkw, Lkw und Radfahrer fahren auf der Warschauer Straߟe in Berlin.
Hintergrund

Neue Verkehrsregeln Gut zu wissen - sonst wird's teuer

Stand: 15.08.2019 15:19 Uhr

Höhere Bußgelder, viele neue Regeln in Bezug aufs Fahrradfahren - das sieht die Reform der Straßenverkehrsordnung vor. Die Bundesländer müssen im Bundesrat allerdings noch zustimmen. Ein Überblick über das, was geplant ist.

Von Nea Matzen, tagesschau.de

Neue und erhöhte Geldbußen

Parken in zweiter Reihe wird teuer: Wer in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen parkt, muss in Zukunft bis zu 100 Euro Bußgeld rechnen. Bisher waren es 15 Euro.

320 Euro bei Missachtung von Rettungsgassen: Keine Rettungsgasse gebildet? Dann drohen in Zukunft Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und der Eintrag von zwei Punkten im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg.

Notbremsassistenzsystem muss ab 30 km/h an sein: Verboten wird das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss bis zu 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister.

Vorfahrt für Carsharing

Freigabe von Bussonderfahrstreifen: Busspuren frei für Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen - egal ob Auto oder Motorräder mit Beiwagen. Ein neues Verkehrszeichen soll das signalisieren. Auch Elektrokleinstfahrzeuge können - wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde das sinnvoll findet - auf Busspuren zugelassen werden. Diese Möglichkeit besteht schon seit 2015 für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Parken auf der Fahrbahn für Elektro-Fahrzeuge: Geplant ist, dass Straßenverkehrsbehörden auch Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf der Fahrbahn markieren können.

Parkplätze für Carsharing: Für Carsharing-Fahrzeuge soll es extra ausgewiesene Parkplätze geben. Auch dafür gibt es ein neues Zeichen. Einen entsprechenden Ausweis können Carsharing-Nutzer hierfür hinter die Windschutzscheibe legen.

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger

Überholverbot von Radfahrenden: Wenn es zu eng und unübersichtlich wird an einer Stelle auf der Straße, kann die Stadt oder Gemeinde dieses neue Verkehrszeichen aufstellen: Hier herrscht dann Überholverbot von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen.

Klarer Mindestabstand beim Überholen: Mindestens 1,5 Meter innerhalb und zwei Meter außerhalb von Ortschaften - dieser Abstand muss von Kraftfahzeugen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen eingehalten werden. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer: Der grüne Pfeil für Rechtsabbieger wird mit der Novelle auch auf Radfahrer ausgedehnt, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil eingeführt, der allein für Radfahrer gilt.

Schritttempo ab 3,5 Tonnen: Beim Rechtsabbiegen ist für Lkw über 3,5 Tonnen in Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von sieben bis elf Kilometer pro Stunde vorgeschrieben. Mit 70 Euro Bußgeld sollen Verstöße geahndet werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Klar abgegrenzte Zonen für Fahrradfahrer

Einrichtung von Fahrradzonen: Vergleichbar mit Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen mit der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von Städten und Gemeinden angeordnet werden können. Elektrokleinstfahrzeuge sollen dort auch fahren dürfen.

Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen: Auf Schutzstreifen für den Radverkehr - markiert durch eine gestrichelte Linie - soll künftig ein generelles Halteverbot eingeführt werden. Bislang können Autos noch bis zu drei Minuten dort halten, was oft dazu führt, dass sie Radfahrenden den Weg versperren.

Ausweitung des Parkverbots an Kreuzungen: Die Sicht zwischen Straße und Radweg soll verbessert werden, indem vor Kreuzungen und Einmündungen das Parkverbot ausgeweitet wird, wenn dort neben der Straße ein Radstreifen verläuft.

Neue Privilegien für Fahrradfahrer

Extra-Platz für Lastenfahrräder: Noch ein neues Schild, dieses gilt speziell für Lastenfahrräder. Mit dem Schild können Parkflächen und Ladezonen ausschließlich Lastenfahrrädern vorbehalten werden. Auch darüber entscheiden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Nebeneinanderfahren gern gesehen: Wer auf dem Fahrrad nebeneinander fährt, dem ist das zukünftig ausdrücklich erlaubt. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund. Das soll in Zukunft anders formuliert werden.

Radschnellwege: Das Verkehrszeichen "Radschnellweg" soll in die StVO aufgenommen werden. Damit können auch Wege unabhängig von der Art der Fahrbahn als Radschnellwege ausgezeichnet werden, wie zum Beispiel Wege mit sandigem Untergrund.

Freie Fahrt auf mehr Einbahnstraßen: Straßenverkehrsbehörden sollen verstärkt prüfen, ob sie Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende öffnen. Dafür soll die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 15. August 2019 um 14:47 Uhr.