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09.02.2012

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Inland
Beobachtung der Linkspartei durch Verfassungsschutz vor Gericht
Beobachtung durch Verfassungsschutz

Einschüchterung oder Schutz vor Extremisten?

Seit Jahren wehrt sich die Linkspartei gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Der Geheimdienst werde benutzt, um die linke Opposition einzuschüchtern, heißt es. Das Innenministerium hält die Beobachtung für gerechtfertigt. Jetzt befasst sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Thema.

Von Silke Engel, RBB, ARD-Hauptstadtstudio

Bodo Ramelow (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ramelow hofft auf ein Ende der Beobachtung ]
Die Linkspartei gerät schnell in Rage beim Thema Verfassungsschutz. Bodo Ramelow, Fraktionschef in Thüringen, ganz besonders. Seit mehr als fünf Jahren wehrt er sich dagegen, vom Geheimdienst bespitzelt zu werden. Er fordert nicht nur in eigener Sache ein Ende dieser Praxis, sondern für die gesamte Linkspartei. Gesine Lötzsch pflichtet ihm bei. Zumal es die Bundestagsabgeordneten sind, die den Geheimdienst kontrollieren.

Der Linkspartei-Chefin ist es daher unverständlich, dass 76 Parlamentarier ihrer Partei von Verfassungsschützern beobachtet werden: "Es ist einfach absurd, dass es 20 Jahre nach dem Fall der Mauer noch möglich ist, dass eine Bundesregierung einen Geheimdienst dazu benutzt, um die linke Opposition in diesem Land einzuschüchtern. Der Verfassungsschutz agiert als verlängerter Arm von CDU und FDP. Das ist in einer Demokratie nicht hinnehmbar."

Instrumentalisierung oder nicht?

Dietmar Bartsch (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Beobachtung sei grundgesetzwidrig, meint Fraktionsvize Bartsch. ]
Auch Vize-Fraktionschef Dietmar Bartsch nennt es beispiellos, dass die Linkspartei nach wie vor im Visier der Spitzel ist: "Die Beobachtung ist unsinnig, sie ist grundgesetzwidrig und sie wird politisch instrumentalisiert." Bundesinnenminister Thomas de Maizière widerspricht. Der CDU-Politiker verteidigt die Verfassungsschützer, die je nach Bundesland unterschiedlich vorgehen.

In Brandenburg und Schleswig-Holstein interessiert sich niemand von ihnen für die Linkspartei. In Bayern dagegen wird besonders genau hingesehen: "Die Beobachtung wird so lange stattfinden, wie es Anlass dafür gibt", sagt de Maizière. Schließlich seien die extremistischen Bestrebungen in der Partei selbst die Ursache für die Beobachtung und nicht die Parteien oder das Bundesamt für Verfassungsschutz.

"Vorwürfe an den Haaren herbeigezogen"

De Maizière meint Alt-Kader, extreme Strömungen, radikale Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum. Hier seien verfassungsfeindliche Tendenzen nicht auszuschließen, argumentiert der CDU-Politiker. Für Bartsch unhaltbar: "Teilweise sind die Vorwürfe an den Haaren herbeigezogen. Das Marxistische Forum ist ein Zusammenschluss, in dem weniger als 200 Leute engagiert sind mit einem Durchschnittsalter von etwa 70 Jahren. Da ist Verfassungswidriges kaum zu beobachten, sondern sie beschäftigen sich mit marxistischer Grundlagenforschung und Diskussion."

Misstrauen über das Parteiprogramm

Von Unterwanderung oder gar Umsturzplänen sei da gar keine Spur. Dann wiederholt Bartsch, dass die Linkspartei voll und ganz auf dem Boden der deutschen Verfassung agiere - inklusive Parteiprogramm. Genau daran aber habe der Geheimdienst seine Zweifel, kritisiert das Bundesinnenministerium. Vor allem Begriffe wie Vergesellschaftung von Konzernen nähren dieses Misstrauen.

Ebenfalls nur vorgeschoben sei dies, entgegnet Fraktionsvize Bartsch. Er hofft auf ein Grundsatzurteil in Leipzig: "Ich wünsche mir natürlich, dass das Urteil bestätigt wird, dass die Beobachtung von Bodo Ramelow rechtswidrig ist. Aber ich wünsche mir noch viel mehr, dass es insgesamt mehr als einen Fingerzeig gibt, dass die Beobachtung der Linken auf allen Ebenen, bis ins tiefste Bayern, eingestellt wird."

Stand: 21.07.2010 01:07 Uhr
 

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