Seitenueberschrift

Urteil zum Familienzuschlag

Bundesverfassungsgericht stärkt Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat es für grundgesetzwidrig erklärt, dass eingetragenen Lebenspartnerschaften von 2001 bis 2009 der beamtenrechtliche Familienzuschlag verweigert wurde. Demnach verstößt die Ungleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.

Gericht stellt Lebenspartnerschaft und Ehe nahezu gleich

Gebäude des Bundesverfassungsgerichts
galerie

Beamte haben Anspruch auf Nachzahlung, entschied das Verfassungsgericht.

Karlsruhe gab damit der Verfassungsbeschwerde eines Bundesbeamten aus Hessen statt. Er schloss im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Familienzuschlag wurde ihm jedoch bis 2009 verweigert. In diesem Jahr wurde die Ungleichbehandlung im Bundesbesoldungsgesetz aufgehoben. Die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter bezieht sich daher auf Altfälle. Beamte, die ihre Ansprüche frühzeitig geltend gemacht hatten, haben Anspruch auf Nachzahlung ab dem 1. August 2001, entschieden die Richter.

Das Gericht stellte mit dem Beschluss die Lebenspartnerschaft von Homosexuellen rechtlich der Ehe nahezu gleich. Zur Begründung verwiesen die Verfassungshüter auf Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach "alle Menschen vor dem Gesetz gleich" zu behandeln sind. Dies gelte auch für den Familienzuschlag, da Beamte in einer Lebenspartnerschaft ebenso einen Mehraufwand für ihre Lebensführung haben wie verheiratete Beamte. In früheren Urteilen hatte das Gericht noch anders argumentiert und entschieden.

"Schutz der Ehe" rechtfertigt Ungleichbehandlung nicht

Nach dem neuen Urteil kann auch der im Grundgesetz verankerte "besondere Schutz der Ehe" die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Das Institut der Ehe sei zwar gegenüber "ungebundenen Partnerbeziehungen" rechtlich besser gestellt. Dies gelte, aber "nicht aber ohne weiteres" im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft: Sie konkurriere nicht mit der Ehe, sondern soll es Homosexuellen ermöglichen, "eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen".

Die Entscheidung könnte für einige Bundesländer Folgen haben. Seit der Föderalismus-Reform ist die Besoldung von Landesbeamten Ländersache.

Karlsruhe verpflichtete den Gesetzgeber nun, den Verfassungsverstoß rückwirkend ab der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 zu beseitigen. Baden-Württemberg und Sachsen haben noch keine Gleichstellung beim Familienzuschlag. In anderen Bundesländern trat dieser zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft.

Mit dem Urteil stärkt das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal die Rechte schwuler und lesbischer Lebenspartner. 2009 hatten die Richter des Ersten Senats ebenfalls entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente verfassungswidrig ist. 2010 beendeten sie die Ungleichbehandlung bei der Erbschaftssteuer.

(AZ: 2 BvR 1397/09)

Stand: 01.08.2012 13:21 Uhr

Ihre Meinung - meta.tagesschau.de

29 Kommentare zur Meldung. Kommentierung der Meldung beendet.

Darstellung: