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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsgericht stärkt Parlament bei Euro-Rettung

Mitsprache statt bloßes Abnicken

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Auch bei den Verhandlungen über den "Euro-Plus-Pakt" zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik habe die Regierung Informationsrechte des Parlaments verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die einstimmige Entscheidung des Zweiten Senats hat keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. Um die Verfassungsmäßigkeit der Verträge ging es bei der Organklage nicht. Das Urteil dürfte aber die Bundesregierung künftig dazu verpflichten, das Parlament besser zu informieren. Die Entscheidung sei "ein weiterer wichtiger Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung parlamentarischer Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Abgeordneten dürften nicht erst dann eingebunden werden, wenn sie die Handlungen der Regierung nur noch abnicken könnten.

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte des Parlaments
tagesthemen 21:35 Uhr , 19.06.2012, Norbert Carius, ARD Berlin

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"Demokratie hat ihren Preis"

Voßkuhle wies die Argumentation der Regierung zurück, wonach es für internationale Verhandlungen hinderlich sei, wenn zu früh Informationen darüber an den Bundestag weitergegeben würden. Nur auf diese Weise komme auch der nötige Rückhalt in der Bevölkerung zustande. "Mit anderen Worten: Demokratie hat ihren Preis. Bei ihr zu sparen, könnte aber teuer werden."

Oppermann: "Guter Tag für die parlamentarische Demokratie"

Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann wertete die Entscheidung als "guten Tag für die parlamentarische Demokratie" und "erneute schwere Blamage für die Bundesregierung". Die Euro-Rettungsmaßnahmen müssten transparent und für die Menschen nachvollziehbar werden, sagte er. Da habe die Bundesregierung eine Bringschuld.

Grünen-Fraktion hatte geklagt

"Sieg! Ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa", twitterte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck. Seine Fraktion hatte in Karlsruhe geklagt. Sie verwiesen zur Begründung auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass die Bundesregierung das Parlament "in Angelegenheiten der Europäischen Union" frühzeitig über Vertragsentwürfe informieren muss, zudem habe der Bundestag dann auch ein Mitwirkungsrecht.

Die Realität habe jedoch anders ausgesehen: Die Abgeordneten hätten sich die Papiere von befreundeten Parlamenten besorgen müsse oder deren Inhalt aus der Presse erfahren, hatte Beck in der Verhandlung im November 2011 geklagt. Damit hätten sie monatelang nicht an Entscheidungen von erheblicher Tragweite mitarbeiten können.

Kommentar: Karlsruhes dramatischer Appell an Berlin
M. Reissenberger, SWR
19.06.2012 17:34 Uhr

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ESM ist kein EU-Vertrag - dennoch sieht Karlsruhe Informationspflicht

Das Problem in diesem Fall war aber, dass der ESM bewusst außerhalb des EU-Rahmens entworfen und verhandelt worden war. Er ist ein zwischenstaatlicher Pakt von 17 Mitgliedern der Euro-Zone. Solche völkerrechtlichen Verträge zwischen souveränen Staaten sind klassische Außenpolitik - und an diesen Verhandlungen ist der Bundestag nicht beteiligt.

Die Verfassungsrichter haben immer wieder die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.

(Az. 2 BvE 4/11)

Stand: 19.06.2012 10:34 Uhr

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