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Die Bundesregierung muss zwei jungen Deutschen je 3000 Euro zahlen, weil sie während des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm ungerechtfertigt fünfeinhalb Tage in Gewahrsam genommen wurden. Deutschland habe damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können innerhalb von drei Monaten Berufung einlegen.
Von Michael Reissenberger, SWR
[Bildunterschrift: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ]
Erfolg in Straßburg für zwei G8-Gipfel-Gegner. Die Polizei hatte sie im Juni 2007 länger als fünf Tage in Gewahrsam genommen, um sie an Demonstrationen gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs in Heiligendamm zu hindern.
Die Polizei hatte die beiden bei einer Personenkontrolle auf einem Parkplatz vor einer Justizvollzugsanstalt aufgegriffen in Begleitung von sieben weiteren Kundgebungsteilnehmern. In ihrem Transporter stellte die Polizei Transparente mit der Aufschrift sicher: "Freedom for all prisoners. Free all now." (Freiheit für alle Gefangenen. Jetzt.)
Die Rostocker Richter werteten diese durchaus mehrdeutigen Parolen damals zu Lasten der Männer - als Aufruf zur im Zweifel gewaltsamen Befreiung von Häftlingen. Aus diesem Grunde könnten nach dem Landespolizeirecht die beiden Demonstranten in Gewahrsam genommen werden, bis das G8-Gipfel-Treffen vom 08. Juni beendet sei.
Die Europarichter betrachten diese Haltung der deutschen Justiz als überzogen. Der Straßburger Gerichtshof weist darauf hin, dass die beiden Demonstranten keinerlei Werkzeug oder gar Waffen mit sich geführt hatten, die zur gewaltsamen Befreiung von Häftlingen hätten dienen können. Die Parolen auf den Transparenten könnten ja auch durchaus harmloser verstanden werden, als Aufforderung an die Justiz, bereits inhaftierte Demonstranten frei zu lassen.
Der Europäische Gerichtshof sieht allerdings auch, dass die Sicherheit für die G8-Teilnehmer zu garantieren, eine erhebliche Herausforderung für die Behörden bedeutete. Und eine gewisse Nervosität sei angesichts einer erheblichen Anzahl gewaltbereiter Personen auch verständlich. Trotzdem hätte die Polizei hier bei der Abschreckung überzogen und damit das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
Die Straßburger Richter sprechen deshalb wie an diesem Gerichtshof üblich eine finanzielle Kompensation für den erlittenen Freiheitsentzug zu. 3000 Euro für jeden. Außerdem die Rechtsanwaltskosten.
Auch vor deutschen Gerichten läuft noch immer die juristische Aufarbeitung der damaligen Polizeieinsätze. Mehr als tausend Kundgebungsteilnehmer sind vor und während des G8-Gipfels in Rostock und Umgebung festgenommen worden. Auch deutsche Verwaltungsgerichte haben teilweise fehlende Gründe bzw. die Haftbedingungen der Ingewahrsamnahme kritisiert.
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