Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.

21.11.2009

ARD-Logo

Suche in tagesschau.de

Hauptnavigation
Multimedia
  • VideoLivestream.tagesschau 10:00 Uhr
  • Videotagesschau24.
  • VideoLetzte Sendung.tagesschau 05:14 Uhr
Inhalt
Inland
BGH bestätigt: Website-Betreiber haften für Nutzerinhalte
Urheberrechtsverstöße bei Nutzerinhalten

BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber

Wer als Betreiber einer Internetseite seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, kann unter bestimmten Umständen dafür haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lange währenden Auseinandersetzung zwischen zwei Rezept-Websites entschieden. Der Betreiber einer Internetseite müsse bei Nutzer-Inhalten genau prüfen, ob und wie sie veröffentlicht werden.

Im konkreten Fall hatten auf der Seite chefkoch.de Internetnutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite marions-kochbuch.de kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH entschied, dass auch die Betreiber von chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen. Es reiche nicht, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen. Die Richter wiesen die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurück. Damit bestätigten sie auch die Verurteilung zu einem Schadenersatz von 300 Euro für drei Bilder.

Screenshot der Internetseite www.marions-kochbuch.de Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Betreiber von marions-kochbuch.de hatten wegen der unerlaubten Verwendung von Bildern geklagt.]
Screenshot der Internetseite www.chefkoch.de Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Entscheidend für den BGH: chefkoch.de (Screenshot) mache sich die Inhalte der Nutzer zu eigen.]
 

Entscheidend ist die Darstellung

Entscheidend war für den BGH, dass die Betreiber von chefkoch.de sich die "von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht" hätten. Dadurch, dass sie die Inhalte kontrollierten und ihre Nutzer auf diese Kontrolle auch aufmerksam machten, hätten sie auch die inhaltliche Verantwortung dafür übernommen. Das Logo der Seitenbetreiber sei deutlich, der Name der Nutzer jedoch nur unscheinbar dargestellt.

Zudem verlangten die Beklagten das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben dürften, teilte der BGH mit. Damit unterscheide sich chefkoch.de klar von Auktionsplattformen oder elektronischen Marktplätzen für fremde Angebote.

Aktenzeichen I ZR 166/07

Stand: 13.11.2009 15:51 Uhr
 

© tagesschau.de

tagesschau.de ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW