Ein Vater wirbelt sein Kind in die Luft.

Unterhaltsrecht Giffey will Väter rechtlich besserstellen

Stand: 09.03.2019 16:59 Uhr

Väter von Trennungskindern zahlen vollen Unterhalt, auch wenn die Kinder oft bei ihnen sind. Das will Familienministerin Giffey ändern. Sie begründet ihren Vorstoß mit der gesellschaftlichen Realität.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will Väter von Trennungskindern rechtlich besserstellen. Die SPD-Politikerin kündigte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" Reformen beim Unterhalt an.

Es gehe nicht an, "dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat". Das Recht müsse hier der gesellschaftlichen Realität angepasst werden.

Nach einer Trennung wollten sich immer häufiger beide Elternteile weiter um das Kind kümmern. "Auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Und das ist etwas Gutes", sagte Giffey. Deshalb brauche es Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen.

Ein Kleinkind an der Hand seines Vaters

Nach einer Trennung wollten sich immer häufiger beide Elternteile um das Kind kümmern, sagt Giffey.

Eine Woche hier, eine Woche da?

Die SPD-Politikerin sprach sich erneut gegen Forderungen nach einem sogenannten Wechselmodell für Trennungskinder aus, wonach das Kind eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater verbringen soll. "Bei manchen funktioniert das Wechselmodell gut. Bei anderen geht es gar nicht, da gibt es jede Woche ein Drama." Jedes Elternpaar müsse den richtigen Weg dafür finden. Der Staat könne dafür keine allgemeinverbindliche Lösung vorschreiben.

Skepsis bei CDU

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), zeigte sich skeptisch. Wer die Unterhalt zahlenden Väter entlasten wolle, "muss aber immer auch sagen, auf wessen Kosten das gehen soll", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.

Es müsse klar sein, dass Veränderungen nicht zulasten der Mütter gehen dürfen, wenn deren Unterhaltsansprüche und der Bedarf des Kindes in ihrem Haushalt dann unterm Strich gefährdet seien. "Nur wo der Bedarf insgesamt gedeckt ist und Geld gespart wird, weil der Vater Ausgaben übernimmt, kann das auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden", sagte Winkelmeier-Becker.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei: Vorschläge sorgfältig prüfen

Für Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) gehen Giffeys Überlegungen "in die richtige Richtung". Doch werde man die Vorschläge "sorgfältig prüfen müssen", sagte Frei den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bei der Reform des Unterhaltsrechts dürfe das Kindeswohl nicht vernachlässigt werden.

FDP nennt Reform "lange überfällig"

Der FDP-Familienpolitiker und Vorsitzende der FDP Bayern, Daniel Föst, sagte der Nachrichtenagentur AFP, der Vorstoß Giffeys zu einer Reform des Umgangs- und Unterhaltsrechts sei "lange überfällig". "Es wird Zeit, dass das Familienrecht die Lebenswirklichkeiten widerspiegelt und den Eltern die Möglichkeiten bietet, sich ohne teure und langwierige Gerichtsverhandlungen zu einigen." Zugleich bekräftigte der Bundestagsabgeordnete die Forderung seiner Partei nach dem Wechselmodell als Leitbild.

FDP-Fraktionsvize Katja Suding sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, auf die von Giffey angekündigte Reform müssten weitere Schritte folgen. So müssten auch das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Rentenrecht sowie die Regelungen zur rechtlichen Vertretung des Kindes überprüft werden, forderte Suding.

Giffey auch für Reform des Elterngeldes

Die Familienministerin kündigte außerdem eine Reform des Elterngeldes an. Zwar sei der Anteil der Männer, die sich zu Hause um ihre Neugeborenen kümmerten, seit Einführung des Elterngeldes vor zwölf Jahren auf über 35 Prozent gestiegen. Aber "das Rad dreht sich weiter, und mit ihm die Wünsche und Erwartungen von Eltern".

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 09. März 2019 die tagesschau um 20:00 Uhr und die tagesthemen um 23:25 Uhr.