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Die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes stehen in der Kritik, weil sie Landtags- und Bundestagsabgeordnete der Linkspartei wegen möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen beobachten. Befürworter dieser Praxis entgegnen, dass auch Landtagsabgeordnete der NPD vom Verfassungsschutz beobachtet würden und man dürfe nicht mit zweierlei Maß messen. Halten Sie die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz grundsätzlich für richtig?
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