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29.05.2012

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Inland
Neonazi-Terrorgruppe: Niedersachsen räumt Fehler ein
Fahndung nach Neonazi-Terrorgruppe

Niedersachsen räumt schwere Fehler ein

Grobe Fehler, schwere Pannen, Versagen: Je mehr über die Neonazi-Terrorgruppe bekannt wird, desto klarer wird, dass sich die Ermittlungsbehörden schwere Versäumnisse geleistet haben. Ein erstes Schuldeingeständnis kam nun aus Niedersachsen. Der dortige Verfassungsschutz sowie das Innenministerium räumten ein, in der Vergangenheit schwere Fehler begangen zu haben.

Nur ein Mitläufer?

Der mutmaßliche Rechtsextreme Holger G. wird in Handschellen von zwei Beamten in ein Gebäude geführt. (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Kurz darauf wird der erste Unterstützer des Trios festgenommen: Holger G. wird am 14. November dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen den Neonazi wird wegen des Verdachts auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung Haftbefehl erlassen. Laut Bundesanwaltschaft soll er der NSU seinen Führerschein und seinen Reisepass überlassen haben. Am 25. Mai 2012 wird der Haftbefehl aufgehoben, da G. nicht dringend tatverdächtig sei. Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben bleibt hingegen in Haft. ]
Der als mutmaßlicher Komplize des Neonazi-Trios bei Hannover festgenommene Holger G. sei bereits 1999 in Niedersachsen auf Bitten aus Thüringen observiert worden, sagte Verfassungsschutzpräsident Hans Wargel in Hannover. Der Verdacht sei damals gewesen, dass der heute 37-Jährige dem untergetauchten Terror-Trio ein Quartier im Ausland vermitteln wollte. Diese Erkenntnisse seien in Niedersachsen nicht gespeichert und Holger G. später lediglich als Mitläufer eingestuft worden, so Wargel. "Hier drängen sich einige Fragen auf, warum beim Begriff Rechtsterrorismus nicht alle Alarmglocken angegangen sind", sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Warum der Staatsschutz nicht eingeschaltet und keine Telefonüberwachung angeordnet wurde, müsse untersucht werden. Er machte klar, dass man damals hätte handeln müssen.

"Einiges schiefgelaufen"

Einen kritischen Ton schlug auch Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU) an. Bereits bei den Wohnungs- und Garagendurchsuchungen bei den drei mutmaßlichen Mitgliedern im Januar 1998 wegen Sprengstoffdelikten sei einiges schiefgelaufen, sagte Geibert der "Thüringer Allgemeinen". Zugleich bezeichnete der Präsident des Thüringer Landesverfassungsschutzes, Thomas Sippel, den Zustand der Behörde zum Zeitpunkt seiner Amtsübernahme Ende 2000 als "sehr unorthodox".

Geibert sagte mit Blick auf die Durchsuchungen 1998, es sei "unerklärlich, warum die Staatsanwaltschaft Gera nicht vorher einen Haftbefehl ausstellte oder warum die Polizei nicht die Verdächtigen vorläufig festnahm". Zugleich schloss Sippel nicht aus, dass der damalige Behördenchef Helmut Roewer Quellen geführt habe, die das Amt nicht kannte. "Aber konkrete Anhaltspunkte mit Bezug auf die aktuellen Ereignisse gibt es dafür nicht." Sippel hatte im Jahr 2000 die Leitung der Behörde übernommen.

Dagegen sieht der amtierende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum offenbar keine Hinweise für eine Zusammenarbeit der beiden inhaftierten Terrorverdächtigen Beate Z. und Holger G. mit dem Verfassungsschutz. Auf die Frage, ob es Hinweise gebe, dass die beiden in irgendeiner Weise mit dem Thüringer Verfassungsschutz kooperiert haben, sagte Griesbaum der "Badischen Neuesten Nachrichten": "Uns liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Behauptung stützen könnten."

Zwölf Jahre beim Verfassungsschutz

Derweil wurden weitere Informationen über den mutmaßlich rechtsextremen Verfassungsschützer in Hessen bekannt, der an drei Tatorten der Mordserie an Migranten gewesen sein soll. Der besagte Mitarbeiter sei "im Jahr 1993 oder 1994 eingestellt" worden und habe zwölf Jahre im Verfassungsschutz gearbeitet, sagte Regierungschef Volker Bouffier im Wiesbadener Landtag. "Es ist offenkundig keiner vorher auf die Idee gekommen, dass es da Verbindungen geben könnte", betonte der CDU-Politiker mit Blick auf die bis 1999 reichende Regierungszeit von SPD und Grünen.

Noch keine Aussage von Beate Z.

Wenig Neues gibt es hingegen bislang im konkreten Fall der "Zwickauer Terrorzelle". In der ARD erklärte Griesbaum, dass sich Beate Z. bisher noch nicht zum Tatvorwurf geäußert habe. Auf die Möglichkeit, die Kronzeugenregelung in Anspruch zu nehmen, sei sie hingewiesen worden. Die "Stuttgarter Nachrichten" hatten zuvor gemeldet, dass die Frau heute aussagen wolle.

In dem Exklusivinterview für die ARD-Dokumentation "Brauner Terror in Deutschland: Wie Neonazis unbehelligt morden konnten", sagte Griesbaum weiter, Ziel der Vereinigung war es "aus fremden- und staatsfeindlicher Gesinnung heraus, insbesondere Mitbürger ausländischer Herkunft, aber auch Polizisten als Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaates, zu töten."

Stichwort: Kronzeugenregelung:

Wenn ein Straftäter von sich aus wesentlich zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat beiträgt, kann sich dieser mit der Kronzeugenregelung Hoffnung auf Strafmilderung machen. Nach Paragraf 46b des Strafgesetzbuchs darf die Staatsanwaltschaft mit dem Zeugen jedoch nicht das Strafmaß aushandeln, sondern lediglich Strafmilderung in Aussicht stellen. Das letzte Wort liegt beim Gericht. Die Richter müssen die Art und den Umfang der offenbarten Tatsachen berücksichtigen "und deren Bedeutung für die Aufklärung oder Verhinderung der Tat, den Zeitpunkt der Offenbarung, das Ausmaß der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch den Täter und die Schwere der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen". In Deutschland wurde die Kronzeugenregelung 1989 eingeführt, lief 1999 aus und wurde 2009 erneuert.
 
Stand: 16.11.2011 12:45 Uhr
 

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