Entscheidung des NDR-Rundfunkrats Telemedienkonzept für tagesschau.de genehmigt

Stand: 25.06.2011 21:08 Uhr

Der NDR-Rundfunkrat hat das Telemedienkonzept für tagesschau.de gebilligt. Das Gremium befand, dass das Angebot vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht.

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat die überarbeiteten Telemedienkonzepte für tagesschau.de und eins-extra.de abschließend beraten. Nach ausführlicher Prüfung befand das Gremium, dass die Angebote den gesetzlichen Voraussetzungen und dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen.

Der Rundfunkrat hatte die Online-Konzepte in den vergangenen zwölf Monaten dem sogenannten Drei-Stufen-Test unterzogen. Geprüft wurde, ob tagesschau.de den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und ob der dafür verwendete finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist.

Vorsitzende: Verfahren hat zu einer Optimierung beigetragen

Die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, sagte, dass in dem Gremium mit besonderer Sorgfalt den Begriff der "Presseähnlichkeit" ebenso wie die Frage der Notwendigkeit eines Drei-Stufen-Tests für technisch veranlasste Applikationen ("Apps") diskutiert worden sei.

Im Rahmen der Prüfung seien eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen gegeben worden, die bereits in die Telemedienkonzepte eingeflossen seien. "Auf diese Weise hat das Gremium zu einer Optimierung der Angebote beigetragen und dafür Sorge getragen, dass der Gesamtaufwand für den Drei-Stufen-Test gegenüber dem Gebührenzahler verantwortlich bleibt", so Gräfin Kerssenbrock.

So solle beispielsweise die Barrierefreiheit der Angebote kontinuierlich verbessert und weiter entwickelt werden oder Verlinkungen zu themenbezogenen Beiträgen und Formaten mit Nachrichtenrelevanz künftig verstärkt aufgenommen werden.

Über die Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests wird der NDR nunmehr die Rechtsaufsicht informieren. Dieser obliegt die formale Prüfung der Verfahren. Sie basieren auf den Vorschriften des 12. Rundfunkstaatsvertrags, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist.