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Urteil des Landgerichts Köln
Tagesschau App nicht generell verboten
Im Rechtsstreit um die Tagesschau App ist das Landgericht Köln zum Teil der Argumentation der klagenden Zeitungsverlage gefolgt. Die App vom 15. Juni 2011 sei nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar, so die Begründung. Allerdings gilt das Urteil nur für genau diesen Tag. Ein generelles Verbot der App, wie von der Klägerseite ursprünglich beantragt, scheidet nach Auffassung der Kammer aus, weil die App entgegen der Auffassung der Verlage das Genehmigungsverfahren nach dem Rundfunkstaatsvertrag durchlaufen hat.
App "zu presseähnlich"
Acht Zeitungsverleger hatten gegen die ARD geklagt, weil ihrer Ansicht nach die erfolgreiche Tagesschau App zu presseähnlich sei und die Textbeiträge nicht ausreichend auf Hörfunk- und Fernsehangebote bezogen seien. Damit, so das Argument der Verleger, verstoße die Anwendung gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die ARD hatte sich dagegen auf die Multimedialität der Tagesschau App berufen, die zahlreiche Audio- und Videoangebote beinhalte.
Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein dürfen. "Presseähnliche" Angebote sind nicht erlaubt.
Verleger erfreut über Urteil
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte das Urteil. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau App anbieten, eine "öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet" dürfe es aber nicht geben, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen. Unabhängig davon seien die Verleger aber auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der Probleme zu finden.
Landgericht gibt Zeitungsverlegern teilweise recht
tagesschau 17:00 Uhr, 27.09.2012, Torsten Beermann, WDR
ARD erwägt Berufung
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei nicht gleichbedeutend mit einem generellen Verbot der Tagesschau App. "Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist. Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite."
NDR Intendant Lutz Marmor sagte: "Wir respektieren die Kölner Entscheidung, auch wenn sie weitgehend ins Leere zielt, da wir die Tagesschau App vom 15. Juni vergangenen Jahres ohnehin schon lange nicht mehr zum Abruf bereithalten." Die Möglichkeit einer Berufung werde die ARD schon aus Gründen der Fristwahrung in Betracht ziehen müssen."
Stand: 27.09.2012 16:28 Uhr
