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Zweite Verhandlungsrunde vor Landgericht Köln

Gericht setzt ARD und Verlegern Frist im App-Streit

Im Rechtsstreit über die Tagesschau App hat das Landgericht Köln die Zeitungsverleger und die ARD aufgefordert, wieder Gespräche zu führen.

Bis zum 30. August sollten beide Parteien mitteilen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich sei, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl in der zweiten Verhandlungsrunde. Andernfalls würde am 27. September ein Urteil verkündet.

Kölner Landgericht setzt Verhandlung wegen Tagesschau App fort
W. Schlichting, WDR
18.07.2012 20:44 Uhr

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"Wir können nur eine Momentaufnahme liefern"

Es sei bedauerlich, dass beide Seiten bisher zu keiner außergerichtlichen Einigung gelangt seien. Ein Gericht könne nicht festlegen, wie hoch der Textanteil der Tagesschau App sein dürfe oder wie viel Prozent der Beiträge ausdrücklich sendungsbezogen sein müssten.

"Wir werden die Tagesschau App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten. Das Einzige, was wir tun können, ist, eine Momentaufnahme zu liefern", sagte Kehl. Aber natürlich werde die Kammer ein Urteil fällen, wenn dies von ihr verlangt werde, "da hat nur niemand was von", fügte er hinzu.

Kehl stellte klar, dass die Schwerpunkte bei den Verlegern auf Text und Foto vor Audios und Videos liegen sollten. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern verhalte es sich umgekehrt - hier sei der Schwerpunkt Audios und Videos. So stehe es im Gesetz. Eine feste Definition, was Presseähnlichkeit ist, sei aber schwierig.

Tagesschau App
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Tagesschau App

"Wir sollten zurück an den Verhandlungstisch"

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel erklärte, Kehls Äußerungen zeigten, dass sich die Diskussion um die Tagesschau App juristisch nur schwer klären lasse. Es gehe vor allem um eine medienpolitische Lösung. "Deshalb sollten wir unverzüglich wieder zurück an den Verhandlungstisch kommen." Sie werde umgehend das Gespräch mit BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff suchen, auch wenn dieser neue Verhandlungen abermals abgelehnt habe.

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel
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Sieht durch die App keine Wettbewerbsverzerrung: die ARD-Vorsitzende Monika Piel.

Auch NDR-Justitiar Werner Hahn erklärte: "Wir würden sehr gerne wieder ins Gespräch kommen." Zur Überraschung der öffentlich-rechtlichen Sender hätten die Verlage die Gespräche abgebrochen.

In dem Rechtsstreit haben acht große Zeitungsverlage die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die Anwendung als unfaire Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot.

Die Kritiker sehen in dem Versuch, Text, Audio, Bild und Bewegtbild nach analogem Vorbild Zeitungen oder Rundfunk zuzuschlagen, einen falschen Ansatz für die Angebote im Internet. Die seien multimedial und die Menge des Textes ergebe sich aus der Art des Ereignisses, das abgebildet werde

Die Wettbewerbskammer des Landgerichts hatte beide Seiten im vergangenen Jahr aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Dies war ihnen jedoch nicht gelungen.

Gericht ruft bei Streit um tagesschau-App zu Kompromiss auf
tagesschau 20:00 Uhr, 13.10.2011, Torsten Beermann, WDR

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Stand: 19.07.2012 14:49 Uhr

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