Seitenueberschrift
Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung
Tagesschau App steht erneut vor Gericht
Die Zustimmung bei den Nutzern ist groß: Rund vier Millionen Menschen nutzen die Tagesschau App, im Juni wurde sie mit dem Publikumspreis des Grimme-Instituts ausgezeichnet. Die Verleger halten die App jedoch für illegal. Heute wird erneut vor dem Kölner Landgericht verhandelt.
Von Willi Schlichting, WDR
Vor Gericht steht das Urteil über die Tagesschau App noch aus. Beim Publikum ist die Entscheidung über die beste App im Netz bereits im Juni gefallen: Die App erhielt den Publikumspreis des Grimme-Instituts, das nach der beliebtesten Anwendung für Smartphones und die neuen flachen Tablet-Computer gefragt hatte. Bereits vier Millionen Anwender haben die Applikation - kurz: App - heruntergeladen, um das Internetangebot von tagesschau.de maßgeschneidert auf die mobilen Geräte zu bekommen.
Kölner Landgericht setzt Verhandlung wegen Tagesschau App fort
W. Schlichting, WDR
18.07.2012 20:44 Uhr
Verleger: "App macht unsere Märkte kaputt"
Vor dem Landgericht Köln gibt es aber kein Voting zur Beliebtheit der App. Die acht klagenden Zeitungsverlage suchen richterliche Rückendeckung für ihre Sicht auf ein Angebot, das es so gar nicht geben dürfe, meint der Geschäftsführer der Westdeutschen Allgemeinen Zeitungsverlagsgesellschaft, Christian Nienhaus: "Es geht darum, dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputt macht. Und das finden wir politisch skandalös und nicht gesetzeskonform. Das kann man auch illegal nennen!"
Das sieht die beklagte ARD natürlich anders. Deren Vorsitzende, Monika Piel, sagt zur Behauptung, die App mache das Geschäft der Verleger kaputt: "Wäre die Lage für einige Zeitungen nicht wirklich so ernst, wäre es fast lächerlich, wenn man diese Argumente liest, dass die Tagesschau App die Verlage in die Krise und in die Existenzgefährdung drängt."
Kritik an "zu viel Text"
Das zweite und größere Geschütz der Verleger: Die Tagesschau App habe zu viel Text und sei damit presseähnlich. Zeitungen im Netz seien aber Sache der Zeitungsverlage. So steht es tatsächlich im Rundfunkstaatsvertrag. Was so greifbar logisch klingt, flutscht einem durch die Finger, wenn man nur zwei Fragen stellt: Wie viel ist denn "zu viel Text"? Und wer weiß eigentlich, wann ein Internetangebot zum Presseangebot wird? Das steht nicht im Rundfunkstaatsvertrag.
Optimismus nach der ersten Anhörung
Vom Vorsitzenden Richter Dieter Kehl wird es darauf keine generelle Antwort geben. Das sagte er bereits beim Auftakt des Prozesses im Herbst 2011. Und er formulierte eine dringende Empfehlung: Sprecht miteinander und einigt euch außergerichtlich. Damit rannte er offene Türen bei der ARD ein. Werner Hahn, Justitiar des NDR, sagte unmittelbar nach der Empfehlung: "Die Telefonnummern sind bekannt. Die Kollegen von der anderen Seite sind schon gegangen. Sonst würde ich sagen, wir machen gleich einen Termin." Die Sprecherin der Verleger, Anja Pasquay, war ebenfalls optimistisch: "Wir sind ja alles erwachsene Menschen. Ich bin sicher, es wird ein Telefonat geben!"
Es gab sogar mehrere Treffen zwischen Verlegern, ARD und ZDF. Das Zweite soll bei einer solchen Vereinbarung über Online-Aktivitäten mit ins Boot, weil es aus Sicht der ARD um die Möglichkeiten beider öffentlich-rechtlicher Sender im Netz geht. Im März sah es dann so aus, als habe man eine unterschriftsreife, rechtlich nicht bindende Vereinbarung gefunden: Der Rundfunk konzentriert sich auf bewegte Bilder und Audios, die Zeitungen auf Text und Bild im Netz, das sickerte nach außen durch.
Prozessauftakt: Gericht ruft bei Streit zu Kompromiss auf
tagesschau 20:00 Uhr, 13.10.2011, Torsten Beermann, WDR
Axel-Springer-Konzern startete Bewegtbild-Offensive
Der angestrebte Kompromiss hinderte den Axel-Springer-Konzern, einen der Kläger gegen die Tagesschau App, jedoch nicht daran, sich im April die Internetrechte für die Bundesliga ab der Saison 2013/14 zu sichern. Über bild.de und eine eigene App sind dann Spielzusammenfassungen der 1. und 2. Bundesliga zu sehen - als Video! Diese Bewegtbild-Offensive wurde am Tag des Zuschlags offen als Kampfansage an die Sportschau beworben. Im Entwurf für eine Vereinbarung mit den öffentlich-rechtlichen Sendern betonen die Verlage jedoch ihre Konzentration auf Bild - nicht Video - und Text. Zumindest der Axel Springer Verlag legt das, freundlich gesagt, für sich recht großzügig aus.
Die Kritiker sehen in dem Versuch, Text, Audio, Bild und Bewegtbild nach analogem Vorbild Zeitungen oder Rundfunk zuzuschlagen, einen falschen Ansatz für die Angebote im Internet. Die seien multimedial und die Menge des Textes ergebe sich aus der Art des Ereignisses, das abgebildet werde. Und auch das ZDF erwies sich nicht gerade als Tempomacher einer Einigung. Gegen die Netz-Angebote des Zweiten läuft keine Klage. Einen Grund zur Eile sieht man daher offenbar in Mainz nicht.
"Wenn wir juristisch scheitern, gehen wir zur Politik"
Wer aber bis heute den Verschluss auf dem Füller lässt, sagt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nicht. Der BDZV will unterschreiben, so Helmut Heinen: "Wir haben in unseren Gesprächen eine Tür aufgemacht. Wir sind als BDZV durch diese Tür gegangen. Und wir laden jetzt die andere Seite ein, auch durch diese Tür zu gehen."
Die einzige Tür, durch die Kläger und Beklagte im Moment beide gehen, wird die vom Landgericht Köln sein. Sollten die Verleger dort scheitern, gibt’s bereits einen Plan B. "Wenn wir juristisch scheitern sollten, dann stehen wir wieder bei der Politik vor der Tür und sagen: Das was ihr mit dem Staatsvertrag regeln wolltet, hat offenbar nicht geklappt. Bitte handelt!" so Heinen.
Kraft: "Jugendliche stärker im Netz abholen"
Die Tagesschau App bliebe dann wohl für Jahre auf der politischen Tagesordnung. Verleger zitieren im Moment gerne die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die hatte im Juni auf dem Medienforum NRW gesagt, dass man mit einer Gebührenfinanzierung nicht alles herstellen müsse, was technisch möglich sei.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft betonte auf der selben Veranstaltung, junges Publikum müsse von den öffentlich-rechtlichen Sendern stärker im Netz abgeholt werden: "Wir müssen besonders darauf reagieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer mehr Schwierigkeiten hat, mit Radio und Fernsehen ein junges Publikum zu erreichen. Die jungen Menschen müssen deshalb dort abgeholt werden wo sie sich immer mehr aufhalten - nämlich im Netz!"
Das freut ARD und ZDF. Die beiden unterschiedlichen Äußerungen geben einen Vorgeschmack auf eine Auseinandersetzung, die nach der juristischen Klärung kommen könnte. Doch zunächst hat das Landgericht Köln das Wort.
Stand: 18.07.2012 20:58 Uhr
Ihre Meinung - meta.tagesschau.de
23 Kommentare zur Meldung. Kommentierung der Meldung beendet.
Neuer Abschnitt
Neuer Abschnitt
Audio
Neuer Abschnitt
Neuer Abschnitt
Aus dem Archiv
Mehr Inland
- "FAS"-Bericht: Probleme beim "Euro Hawk" lange bekannt
- NS-Verbrechen: Ex-KZ-Aufseher in 9515 Fällen angeklagt | swr
- Gesetzesänderung: Sorgerecht nun auch für ledige Väter | video
- Samba an der Spree: Berlin feiert Karneval der Kulturen | rbb
- Bayern: Sudetendeutsche ehren Seehofer mit Karls-Preis | br
