Hintergrund

Straßenverkehrsordnung reformiert Es wird eng für Parksünder

Stand: 12.04.2013 15:44 Uhr

Sich den Parkschein sparen und zur Not fünf Euro Strafe zahlen - diese Rechnung geht künftig nicht mehr auf. Denn mit der neuen Straßenverkehrsordnung erhöhen sich die Bußgelder für Verkehrssünder - nicht nur für Autofahrer. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick von tagesschau.de.

Von Sandra Stalinski, tagesschau.de

Für Verkehrssünder brechen härtere Zeiten an: Regelverstöße werden künftig teurer, sowohl für Auto- als auch für Radfahrer. Denn am 1. April tritt nicht nur eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern auch ein neuer Bußgeldkatalog (BKatV) in Kraft. Besonders hart trifft das die Parksünder: Bislang konnte es sich durchaus lohnen, bewusst auf einen Parkschein zu verzichten und stattdessen fünf Euro Verwarngeld in Kauf zu nehmen. Weil das mittlerweile auch die Länder und Kommunen gemerkt haben, wurden die Verwarngelder erstmals seit dem Jahr 1990 angepasst.

Für Parksünder wird es teurer

Wer ab sofort ohne oder mit abgelaufenem Parkschein parkt, muss künftig zehn statt bisher fünf Euro zahlen. Wer länger als 30 Minuten überzieht, zahlt je Stunde nochmal fünf Euro drauf: 15 Euro für bis zu einer Stunde länger parken als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt nach wie vor beim Zuparken von Feuerwehreinfahrten oder Behindertenparkplätzen.

Rücksichtslose Radler zahlen mehr

Auch Radfahrer sollten fortan besser aufpassen: Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, zahlt je nach Situation künftig 20 bis 35 Euro statt bisher 15 bis 30 Euro. Wer einen Radweg in falscher Richtung benutzt, wird mit 20 statt bisher 15 Euro zur Kasse gebeten. Bestraft werden kann unter Umständen auch die Nichtbenutzung eines bestehenden Radwegs, nämlich dann, wenn dieser mit einem blauen Schild mit Fahrradsymbol ausgeschildert ist. Dann ist seine Benutzung verpflichtend. Fahren ohne Licht kostet Radler künftig 20 statt zehn Euro.

Für die Radfahrer verbessert sich aber auch einiges: Künftig soll es mehr Schutzstreifen für Radler auf der Fahrbahn geben. Diese werden den Radwegen gleichgestellt. Auch die Zahl der Fahrradstraßen soll erhöht werden. Auf ihnen gilt künftig ein klares Tempolimit von 30 km/h. Und wer sein Auto auf einem Radweg parkt, wird künftig mit mindestens 20 statt bisher 15 Euro bestraft. Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler auf der Straße blockiert, zahlt 20 statt bisher zehn Euro.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) freut sich über die Verbesserungen für Radler. "Wenn Städte und Gemeinden die neue Straßenverkehrsordnung konsequent umsetzen, stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer", sagt der Vorsitzende Ulrich Syberg. Vor allem wegen der Fahrradstraßen und Schutzstreifen auf der Fahrbahn müssten Autofahrer sich in Zukunft darauf einstellen, dass mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs seien.

Bewegung im Schilderwald

Um die Verkehrsregeln eindeutiger und einfacher zu machen, werden einige Verkehrsschilder abgeschafft, andere kommen hinzu. Beispielsweise gibt es ab sofort ein schwarz-weißes Zusatzzeichen, mit dem Inline-Skaten auf Radwegen zugelassen werden kann. Die alten Schilder dürfen übergangsweise noch bis 31. Oktober 2022 stehen bleiben.

Ob das Reduzieren der Schilder Geld einspart oder womöglich sogar vorerst zu mehr Kosten führen wird, ist nicht ganz klar. Der "Komplett-Abbau" eines Schildes koste etwa 75 Euro ohne Fahrtkosten, heißt es in der Verordnung. Da aber niemand weiß, wie viele Schilder in Deutschland aufgestellt sind und wie viele davon entfernt werden können, sei die "Gesamtkostenersparnis nicht quantifizierbar".

Manifest der Gleichbehandlung der Geschlechter

Und auch speziell für Frauen ändert sich etwas mit der neuen StVO - zumindest sprachlich. Denn die Verfasser der neuen Verordnung bemühen sich um eine geschlechtsneutrale Sprache. Aus "Radfahrern" sind "Rad Fahrende" geworden, aus "Fußgängern" "zu Fuß Gehende" und aus "Rollstuhlfahrern" "Fahrende von Rollstühlen". Zur gewollten Vereinfachung der Verordnung trägt diese Änderung nicht gerade bei, was den Verfassern auch Spott einbringt: Unter ihnen müsse wohl ein Studienabbrecher der Germanistik gewesen sein, vermutet Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE). Einzig die Polizistinnen haben in der Neufassung einen schwereren Stand. Denn in Paragraph 36 heißt es: "Die Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind zu befolgen." Ob das gleiche für die weiblichen Beamten gilt, bleibt laut Lempp also offen.