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10.02.2012

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Google verlängert Beschwerdefrist für Street View
Streit um Geodatendienst

Google verlängert Beschwerdefrist für Street View

Google verdoppelt die Widerspruchsfrist gegen Hausansichten im geplanten Fotostraßendienst Street View. Um Anwohnern und Mietern genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei Google einzureichen, habe das Unternehmen beschlossen, "für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln", erklärte der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer.

Widerspruch unbefristet möglich

Street View (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Auch nach dem Ablauf der Vorab-Einspruchsfrist können Bürger sich gegen die Veröffentlichung der Ansichten ihrer Häuserfassaden wehren. ]
Bisher sollte die Vorab-Widerspruchsfrist gegen die Veröffentlichung von Hausansichten in Google Street View am 15. September enden. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und andere Politiker hatten eine längere Frist gefordert. Google stellte klar, auch nach dem Start von Street View gelte die "unbefristete Möglichkeit", Widerspruch einzulegen. Per E-Mail und Brief können Bürger ihre Einwände auch dann noch an das Unternehmen richten. Die Häuser würden dann nachträglich unkenntlich gemacht.

Google möchte Ende dieses Jahres flächendeckende Fotoaufnahmen der 20 größten deutschen Städte mit dem Street View im Internet zugänglich machen. Seit 2009 können Bewohner eines Hausse schriftlich Widerspruch gegen die Darstellung ihres Hauses oder ihrer Wohnung in Street View einlegen, wenn sie persönliche Rechte verletzt sehen. Seit Dienstag ist dies auch im Internet möglich.

Bundesregierung zeigt sich erfreut

Die Bundesregierung begrüßte die Verlängerung. "Das ist ein Ergebnis der Gespräche, die wir mit Google geführt haben", erklärten Verbraucherministerin Ilse Aigner und Innenminister Thomas de Maizière. Beide Ressorts stellten klar, dass nach einem Runden Tisch am 20. September ein Gesetzentwurf der Regierung geplant sei.

Google zitierte zudem den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der die Verlängerung der Frist als "sehr erfreulich" bezeichnete.

Dossier:

Google
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Stand: 19.08.2010 16:20 Uhr
 

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