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Inland
Kinderpornografie im Internet

Opposition lehnt Netzsperren gegen Kinderpornografie ab

Opposition gegen Kinderpornografie-Gesetz

"An Populismus kaum zu überbieten"

Das von Familienministerin Ursula von der Leyen erdachte und von der Regierung abgesegnete Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten stößt bei FDP und Grünen auf rechtliche Bedenken. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, kritisierte das geplante Vorhaben als unverhältnismäßigen Eingriff in die Informationsfreiheit.

"Eine wirkungslose Maßnahme"

Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der Grüne Volker Beck wirft der Regierung kaum zu überbietenden Populismus vor. ]
"Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", sagte er. Die Regierung wolle lediglich vor den Wahlen suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der Fall: "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme, die wirkungslos ist", kritisierte Beck.

Eine Sperre sei außerdem leicht zu umgehen. Und schließlich könne niemand vorhersagen, welche Seiten künftig noch auf die Sperrliste gesetzt würden: Schon jetzt werde über die Sperrung von Musiktauschbörsen, Internetlotterien und Gewaltvideos diskutiert, sagte Beck.

Liberale zweifeln an Zuständigkeit des Bundes

Zweifel an der zuständig des Bundes äußerte die FDP: Mit dem neuen Gesetz erhalte das Bundeskriminalamt neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr, indem es Daten nicht nur sammele und auswerte, sondern auch den Polizeibehörden zur Verfügung stelle. Die Gefahrenabwehr liege aber in der Kompetenz der Länder, nicht des Bundes, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, der "Berliner Zeitung". Der Bund sei lediglich zur Abwehr terroristischer Gefahren befugt. So wolle es das Grundgesetz.

Außerdem sei grundsätzlich fraglich, ob der Bund überhaupt Seiten nach inhaltlichen Kriterien sperren dürfe. Denn die Regelung von Medieninhalten sei ebenfalls Sache der Länder, so Piltz. Das Telemediengesetz, für das der Bund zuständig ist, regele lediglich das Recht der Wirtschaft.

Stand: 04.05.2009 03:11 Uhr
 

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