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Das Bundesfinanzministerium will Steuersünder länger verfolgen als bisher. Eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerstraftaten soll künftig bis zu zehn Jahre lang möglich sein, wie aus einem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 hervorgeht. Bisher liegt die Verjährungsfrist laut Strafgesetzbuch bei fünf Jahren. Sie kann nur in Ausnahmefällen auf zehn Jahre verlängert werden.
[Bildunterschrift: Steinbrück will Verjährungsfrist für Steuerstraftaten verlängern. ]
Steuerfahnder hatten einen solchen Schritt angesichts vieler unerledigter Fälle schon länger gefordert. Mit der Fristverlängerung werden die Regeln für die strafrechtliche Verfolgung an die der Abgabenordnung angepasst, wonach die Finanzämter hinterzogene Steuern im Einzelfall auch nach über zehn Jahren festsetzen und erheben können. Dies sei ein "Wertungswiderspruch", hieß es in dem Gesetzentwurf.
Einem Bericht der "Rheinischen Post" zufolge plant Finanzminister Peer Steinbrück zudem ein neues Verfahren zur Besteuerung börsennotierter Immobilienfonds. Das bisher geltende Recht habe dazu beführt, dass dem Fiskus Steuern in Millionenhöhe entgangen seien. Der Entwurf sehe außerdem eine höhere steuerliche Förderung von Gesundheitsvorsorge vor sowie Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Schulgeld vor, so die Zeitung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März entschieden, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Krankenversicherungsbeiträgen überprüft werden muss.
Das Kabinett soll Anfang Juni über die Gesetzesänderung beraten. Bis zum 16. Mai haben die anderen Ministerien Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben.
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