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29.05.2012

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Oft nur Bewährungsstrafen für Steuerbetrüger
BGH-Urteil fordert härtere Bestrafung

Oft nur Bewährungsstrafen für Steuerbetrüger

Wer Steuern in großem Umfang hinterzieht, sollte in der Regel ins Gefängnis gehen. Mit diesem Urteil hat der BGH nun eine Bewährungsstrafe des Landgerichts Augsburg gekippt. Dass Landgerichte bei Steuerbetrug oft milde strafen, zeigen auch prominente Fälle - siehe Stars wie Becker oder Quinn.

Von Angela Tesch, MDR, ARD Hauptstadtstudio

Für Steuerhinterziehung droht der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. In besonders schweren Fällen sind sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich. Trotzdem kommen Steuersünder hierzulande nur selten hinter Gitter.

Audio: Keine Bewährung bei schwerer Steuerhinterziehung

AudioAngela Tesch (MDR), ARD Berlin 07.02.2012 15:46 | 2'56
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Freiheitsstrafen für Pfahls und Graf

Zu den prominenteren Steuersündern, die ihre Strafe absaßen, gehört der ehemalige Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls. Weil Pfahls Schmiergelder von fast vier Millionen Mark bei Geschäften mit Waffenhändler Karlheinz Schreiber nicht versteuert hatte, war er 2005 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Steffi Graf und ihr Vater Peter Graf im Juli 1989 (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Tennisstar Steffi Graf und ihr Vater Peter Graf im Juli 1989 ]
Noch größer, nämlich mehr als zwölf Millionen D-Mark, war die Summe, die Peter Graf und sein Finanzberater in den 90er-Jahren nachweislich am Fiskus vorbeimogelten - mittels Scheinfirmen und der Nutzung von Steueroasen. Der Vater und ehemalige Manager der früheren Tennis-Weltranglistenersten Steffi Graf ging dafür 1997 in den Knast. Verurteilt zu drei Jahren und neun Monaten. Wegen guter Führung kam er schon im Frühjahr 1998 frei, nachdem er die Hälfte seiner Strafe verbüßt hatte - die Untersuchungshaft mit eingerechnet.

Bei Becker und Quinn nur Bewährungsstrafen

Showstar Freddy Quinn mit Journalisten nach seiner Verurteilung im November 2004. (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Showstar Freddy Quinn mit Journalisten nach seiner Verurteilung im November 2004. ]
Viel öfter kommen Täter, selbst wenn sie im großen Stil Steuern hinterzogen haben, allerdings mit Bewährungsstrafen davon. Das war beim deutschen Tennisprofi Boris Becker so oder bei Schlagersänger Freddy Quinn. Beide hatten wahrheitswidrig angegeben, die meiste Zeit des Jahres nicht in Deutschland zu leben. Die Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt und Geldbußen erhoben. Für den früheren Chef der Steuergewerkschaft, Dieter Ondrachek, ein unhaltbarer Zustand: "Es entsteht durch diese schonende Behandlung der Eindruck, dass es um einen Kavaliersdelikt geht. Das ist genau nicht der Fall. Es ist eine Straftat, die schwer wiegt. Betrug an uns allen wiegt mindestens so schwer wie Betrug an einem einzelnen Bürger."

Bereits 2008 Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof das Strafmaß für Steuerhinterziehung überprüft. 2008 hatte er entschieden, dass das Ausmaß des Steuerschadens maßgeblich die Höhe des Strafmaßes bestimmen muss. Wer also dem Fiskus eine Million Euro und mehr vorenthalte, gehe künftig garantiert in den Knast, hieß es damals. Nur in besonderen Ausnahmefällen könne das Urteil zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dass sich die Gerichte nicht daran hielten, zeigt neben den heute in Karlsruhe verhandelten Fällen die zweijährige Bewährungsstrafe für den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel. Er hatte sein Geld steuersparend mithilfe von Liechtensteiner Stiftungen vermehrt und eine knappe Million Euro hinterzogen. Inzwischen gibt es ein Abkommen zum Informationsaustausch mit Liechtenstein und auch Schweizer Banken sollen nach dem massenhaften Bekanntwerden von Steuersündern künftig mit dem Deutschen Finanzamt zusammenarbeiten. 

Stand: 07.02.2012 20:13 Uhr
 

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