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Unionsländer wollen organisierte Sterbehilfe verbieten

Unionsländer wollen organisierte Sterbehilfe verbieten

"Geschäfte mit dem Tod verhindern"

Mehrere unionsgeführte Bundesländer wollen organisierte Sterbehilfe verbieten - und damit auch Vereinen einen Riegel vorschieben, die Selbsttötung erst ermöglichen. Einen entsprechenden Entwurf hat jetzt das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit Bayern, Thüringen, Hessen und dem Saarland erarbeitet. Auch Hamburg und Sachsen-Anhalt unterstützen ihn. Schon an diesem Freitag soll der Bundesrat über die Gesetzesinitiative abstimmen.

"Unter dem Deckmantel der Humanität"

Ulrich Goll (FDP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Kündigte einen Gesetzentwurf im Bundesrat an: Baden-Württembergs Justizminister Goll ]
Bei dem Gesetzentwurf geht es laut Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) "allein darum, Geschäfte mit dem Tod, die unter dem Deckmantel der Humanität angestrebt werden, zu verhindern". Dabei sollen nicht automatisch alle von einem strafrechtlichen Verbot erfasst werden. So müssten Ärzte, Pfleger, Angehörige oder Pfarrer, die sich für den Sterbewunsch eines alten oder kranken Menschen einsetzen, nicht befürchten, mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen. Die Unionsfraktion im Bundestag unterstützt die Initiative nach Angaben von Fraktionschef Volker Kauder.

Rheinland-Pfalz kritisierte den Entwurf dagegen als "völlig überzogen und unverhältnismäßig". Er stehe im Widerspruch zur geltenden Straffreiheit von Suizidbeihilfe, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums in Mainz. Enthalten wollen sich Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Welle der Empörung ausgelöst

Neue Nahrung hatte die Debatte am Wochenende erhalten, als Hamburgs früherer Justizsenator Roger Kusch mit einer Sterbehilfe-Aktion eine Welle der Empörung auslöste. Der frühere CDU-Politiker hatte angegeben, eine lebensmüde 79-jährige Rentnerin beim Suizid begleitet zu haben. Die Frau, die nicht an schweren Krankheiten litt, habe sich aus Angst vor einem Leben im Pflegeheim zu dem Schritt entschlossen, erklärte Kusch laut NDR. Sein bereits vor Monaten vorgestellter "Selbsttötungsautomat" sei dabei allerdings nicht zum Einsatz gekommen.

Hamburgs Justizsenator Roger Kusch  (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Hamburgs Ex-Justizsenator Kusch setzt sich mit seiner Forderung nach aktiver Sterbehilfe öffentlich in Szene. ]
Kusch hatte 2007 den Verein "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V." ins Leben gerufen. Dieser wäre direkt betroffen von dem Gesetzentwurf der beteiligten Länder, nach dem "gewerbliche und organisierte Suizidhilfe" mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden soll. Darunter fielen auch Vereine, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu verschaffen.

Kusch-Aktion war keine Straftat

Rechtliche Konsequenzen muss Kusch zunächst nicht fürchten. "Es gibt keinen Anfangsverdacht für eine Straftat", teilte die Würzburger Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungsbehörde stufe den Tod der Frau aus Würzburg nach deren Obduktion als normalen Suizid ohne Fremdbeteiligung ein.

Kusch verneinte in einem Gespräch mit dem in Konstanz erscheinenden "Südkurier" gewerbliche Interessen bei seiner umstrittenen Tätigkeit als Sterbehelfer. Er habe für seine Assistenz beim Freitod der Rentnerin kein Geld genommen. Sein Verein diene der "Volksbildung und Aufklärung". Allerdings droht dem früheren Justizsenator eine Kürzung oder Aberkennung seiner Pension. "Wir müssen die Vorfälle juristisch bewerten", sagte Senatssprecher Christof Otto. Grundlage wäre Paragraf 17 des Senatsgesetzes, wonach auch Ex-Senatoren mit finanziellen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie sich "der Achtung, die das Amt erfordert, unwürdig gezeigt" haben.

"Makabre Propaganda"

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) äußerte sich zurückhaltend, bekräftigte aber ihre Ablehnung von Sterbehilfe. Aufgabe der Politik müsse es sein, solche Bedingungen zu schaffen, dass Menschen möglichst schmerzfrei und in Würde leben könnten. Kusch warf sie "makabre Propaganda" vor.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, verurteilte das Vorgehen Kuschs: "Es ist abscheulich und zutiefst empörend, wie hier ein selbstgefälliger Zyniker die Einsamkeit einer alten Frau ausgenutzt hat, um seine Geltungssucht zu befriedigen", sagte er der "Bild"-Zeitung.

Stand: 01.07.2008 21:52 Uhr
 

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