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Beihilfe zum Selbstmord verboten

Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe

Sterbehilfe
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In Deutschland gibt es bislang kein eigenes Sterbehilfe-Gesetz.

Kommerzielle Selbstmord-Helfer sollen mit bis zu drei Jahre Gefängnis bestraft werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf "zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es müsse verhindert werden, dass Suizidhilfe zur Dienstleistung werde. Angehörige und Vertraute, die den Sterbewilligen bei seinem Vorhaben unterstützten, bleiben dem Entwurf zufolge straffrei.

Ausnahmeregelungen für Verwandte

"Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft", heißt es im Gesetzentwurf, der in den vergangenen Wochen für heftigen Streit gesorgt hatte.

Kritik entzündete sich vor allem an der Ausnahmeregelung für Angehörige und andere enge Bezugspersonen, bei denen es sich theoretisch auch um Ärzte handeln könnte. Von der CSU und den Kirchen kam der Vorwurf, die Justizministerin öffne der Beihilfe zum Suizid, auch durch Mediziner, Tür und Tor. Unterstützung bekam die Ministerin aus ihrer Partei und der Opposition.

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe
tagesschau 15:00 Uhr, 29.08.2012, Markus Spieker, ARD Berlin

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Warnung vor "Erwerbsmodell" Suizidhilfe

Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein, verteidigte Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. Vielmehr stelle dieser etwas unter Strafe, das bislang nicht strafbar war. Es gehe darum, "die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid" zu verbieten. Ansonsten könnten Menschen dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot nicht getan hätten.

Allerdings dürften enge Vertraute wie Ehepartner, die einen todkranken und schwer leidenden Partner auch auf dem Weg zu einem Sterbehelfer nicht allein lassen wollen, nicht kriminalisiert werden, so die Ministerin weiter. Als Beispiel nennt der Gesetzentwurf, dass ein Ehemann seine Ehefrau zu einem "gewerbsmäßig handelnden Suizidhelfer" fährt. Der Ehemann bleibt dabei künftig straffrei.

Gesetz gegen erwerbsmäßige Sterbehilfe verabschiedet
L. Werrelmann, ARD Berlin
29.08.2012 13:59 Uhr

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Stand: 29.08.2012 13:38 Uhr

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