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EGMR-Urteil zur Sterbehilfe
Europäische Richter rügen deutsche Justiz
Im Streit über ein mögliches Recht auf Sterbehilfe in Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf eine formale Beanstandung beschränkt. Zur Sachfrage, ob deutsche Behörden einer gelähmten Frau ein tödliches Medikament hätten gewähren müssen, nahmen die Straßburger Richter nicht Stellung.
Deutsche Gerichte nahmen die Klage nicht an
Geklagt hatte ein Witwer, dessen schwerstbehinderte Frau in Deutschland vergeblich eine Genehmigung für den Erwerb einer tödlichen Dosis Schlafmittel beantragt hatte. Dagegen legte das Paar Widerspruch ein, der Mann wollte nach dem Tod seiner Frau dagegen klagen. Deutsche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht nahmen die Klage jedoch nicht an.
Der EGMR beanstandet nun, die deutschen Gerichte hätten den Fall nicht ausreichend geprüft. Der Witwer sei deshalb in seinen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Aufgrund der engen persönlichen Verbundenheit habe der Kläger "ein starkes und fortbestehendes Interesse" gehabt, seine Beschwerde gerichtlich prüfen zu lassen. Dem hätten die deutschen Gerichte nicht entsprochen.
EGMR: Kein Konsens in den Europarats-Staaten
Laut dem Urteil muss Deutschland dem Kläger 2500 Euro Schmerzensgeld und rund 26.700 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Die zentrale Frage, ob es ein Grundrecht auf Sterbehilfe gibt, ließ der Gerichtshof für Menschenrechte aber unbeantwortet. Darüber gebe es in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats keinen Konsens. In nur vier Ländern sei es erlaubt, Patienten ein tödliches Medikament zum Suizid zu verschreiben.
Der Kläger hatte seine Klage auf mehrere Punkte gestützt: Durch die Weigerung der deutschen Behörden, tödliche Medikamente zur Verfügung zu stellen, sah er das Recht seiner Frau auf menschenwürdiges Sterben verletzt. Der EGMR entschied jedoch, dass der Mann "nicht im Namen seiner Frau klagebefugt war".
Zudem führte der Kläger an, auch sein eigenes Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei verletzt worden, da er gezwungen gewesen sei, in die Schweiz zu reisen, um seiner Frau den Suizid zu ermöglichen. Außerdem sei von deutschen Gerichten sein Recht auf wirksame Beschwerde verletzt worden.
Er bezeichnete das Straßburger Urteil jetzt als einen Teilerfolg und kündigte an, weiterkämpfen zu wollen.
ARD-Rechtsexpertin Gigi Deppe zum Rechtsstreit über Sterbehilfe
tagesschau 12:00 Uhr, 19.07.2012
Frau nahm sich 2005 in der Schweiz das Leben
Die Frau des Klägers war nach einem Sturz vor ihrem Haus im Jahre 2002 querschnittsgelähmt und musste rund um die Uhr künstlich beatmet werden. Im November 2004 stellte sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel den Antrag auf Erwerb einer tödlichen Dosis von Schlafmitteln, der abgelehnt wurde. Im Februar 2005 fuhr das Paar in die Schweiz, wo sich die Frau mit Hilfe des Vereins Dignitas das Leben nahm.
Gegen das Urteil, das von einer kleinen Kammer des EGMR gefällt wurde, können beide Seiten Widerspruch einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
Stand: 19.07.2012 12:13 Uhr
