Bundestag debattiert Gesetz zur Palliativmedizin Aufklärung über ein würdevolles Lebensende

Stand: 17.06.2015 00:14 Uhr

Todkranke Menschen in Deutschland sollen künftig einen Anspruch auf Beratung durch einen Palliativmediziner haben. Der Bundestag berät heute über die Pläne von Minister Gröhe. Rund 200 Millionen Euro soll der Ausbau der Sterbebegleitung kosten.

Von Martin Mair, ARD Berlin

Von Martin Mair, MDR, ARD-Hauptstadtstudio

Schmerzen, Luftnot, Einsamkeit - davor haben die Deutschen Angst, wenn das Leben zu Ende geht. Wenn Ärzte nicht mehr heilen können, schlägt die Stunde der Palliativmedizin. Ziel ist es, die Schmerzen zu lindern und die letzten Tage so erträglich wie möglich zu machen. Doch gerade auf dem Land fehlen dafür die Spezialisten. Das zu ändern ist ein Ziel des Gesetzes, verspricht Annette Widmann-Mauz, Staatssekretärin im Gesundheitsministerium: "Wir wollen, dass in Deutschland die Menschen, wenn sie sterbenskrank sind, sich in ihrer letzten Lebensphase darauf verlassen können, dass sie nicht allein sind, dass sie begleitet werden und gut versorgt werden."

Rechtsanspruch auf Beratung

Dazu soll es künftig einen Rechtsanspruch auf Beratung geben, welche Möglichkeiten es für die Sterbebegleitung überhaupt gibt. Das Gesetz sieht vor, dass Krankenhäuser einfacher eine Palliativstation aufbauen können. Die Kassen übernehmen dafür höhere Kosten. In Altenheimen wird das Pflegepersonal besser geschult, verspricht der Gesundheitsminister. Dafür will Hermann Gröhe mehr Geld ausgeben - nicht nur im stationären Bereich. "Wir werden dies auch in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung tun müssen. Unserer Überzeugung nach müssen insbesondere in Hinblick auf Leistungen dieser Ärzte - etwa bei der Vernetzung zur Pflegearbeit - weitere Möglichkeiten vergütungsfähiger Leistungen geschaffen werden."

Zu wenig Personal

Rund 200 Millionen Euro mehr pro Jahr wird das alles kosten. Viel Geld und doch viel zu wenig, findet die Opposition. Denn es fehle vor allem an Personal, das Sterbende am Lebensende betreut.

Patientenverbände kritisieren, dass Schwerstkranke in Pflegeheimen deutlich weniger Rechte hätten als im Hospiz. "Unser Hauptkritikpunkt ist, das die Angebote, die in diesem Gesetz stehen, in den Altenheimen so nicht ankommen werden. Dort sterben jedes Jahr 340.000 Menschen. Dort warten sie immer noch auf eine umfassende Hospiz- und Palliativversorgung", sagt Herbert Möller von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Möller spricht von einem "Zwei-Klassen-Sterben": Es gebe zu wenige Palliativ-Spezialisten. Immerhin hat sich die Zahl in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Und, so verspricht es der Gesundheitsminister, sein Gesetz setze diesen Trend fort. Doch am Ziel einer flächendeckenden Palliativ-Versorgung in ganz Deutschland ist Gröhe noch lange nicht.