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Nebeneinkünfte von Politikern

Streit um Nebeneinkünfte

Sechs Stufen oder sogar zehn?

Nach massiver Kritik aus den Koalitionsparteien und der Linkspartei an den Nebeneinkünften des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wollen die Bundestagsfraktionen strengere Vorgaben auf den Weg bringen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, sagte der "Süddeutschen Zeitung", alle Fraktionen seien sich einig darin, mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften zu schaffen. Jetzt würden Details einer neuen Regelung verhandelt.

Grosse-Brömer (CDU) sagte, seine Fraktion habe bereits einen Vorschlag erarbeitet. Dieser sehe "mindestens sechs statt der bisher drei Stufen vor - die höchste soll im sechsstelligen Bereich liegen". Derzeit müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte nicht genau preisgeben, sondern lediglich drei Stufen zuordnen: bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und mehr als 7000 Euro.

Michael Grosse-Brömer
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Laut Michael Grosse-Brömer will die CDU eine neue Regel mit "mindestens sechs Stufen".

Volker Beck
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Volker Beck von den Grünen fordert sogar eine Staffelung in zehn Stufen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, forderte dagegen in der "Rheinischen Post", die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte sollte künftig in zehn Stufen erfolgen. Nur so wäre gewährleistet, dass "gerade die großen Honorare ersichtlich werden".

Die Linksparteivorsitzende Katja Kipping plädierte für einen Verhaltenskodex für Spitzenpolitiker. "Dazu müsste vollständige Transparenz über alle Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro und alle in Anspruch genommenen Privilegien herrschen", sagte sie den "Ruhr Nachrichten".

Offenlegung von Nebeneinkünften

Seit 2007 müssen Bundestagsabgeordnete alle bezahlten Tätigkeiten neben ihrem Mandat dem Bundestagspräsidenten melden. Auf der Internetseite des Bundestages ist dann nachzulesen, welche Einkünfte Abgeordnete neben ihren Diäten haben.

Der Abgeordnete muss danach jede Tätigkeit angeben, die ihm monatlich mehr als 1000 Euro oder jährlich mehr als 10.000 Euro einbringt. Die einmaligen und regelmäßigen Einkünfte werden in drei Gruppen unterteilt ­ monatlich von 1000 bis 3000 Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber.

Aus dieser Regelung ergibt sich also eine gewisse Grauzone. Denn Vorträge etwa, für die mehr als 7000 Euro bezahlt werden, werden in der Liste nicht weiter differenziert, so dass offen bleibt, ob jemand dafür 8000 oder 80.000 Euro erhalten hat.

Obwohl die aktuelle Regelung 2005 auf den Weg gebracht wurde, können Bürger erst seit 2007 auf der Homepage des Bundestages die Nebeneinkünfte von Abgeordneten einsehen. Eine Klage von neun Parlamentarieren - aus der Unionsfraktion, der FDP und der SPD - hatte das gesetzliche Vorhaben verzögert.

Diskussion über neue Regeln für Nebenverdienste von Abgeordneten
tagesschau 15:00 Uhr, 05.10.2012, Oliver Köhr, ARD Berlin

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Korruptionsbekämpfer fordern seit langem neue Regeln

Neben Politikern hatten zuvor Korruptionsbekämpfer strengere Regeln für die Offenlegung von Nebeneinkünften gefordert. Alle Parteien würden es seit langem versäumen, für klarere Regeln zu sorgen, sagte Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International, der ARD. Auch die Organisation LobbyControl hatte strengere Vorschriften für die Offenlegung von Nebenverdiensten der Bundestagsabgeordneten gefordert.

Die aktuelle Regelung wurde bereits 2005 auf den Weg gebracht. Die Veröffentlichung von Nebeneinkünften auf der Homepage des Bundestags verzögerte sich aber bis Juli 2007, weil neun Abgeordnete - vor allem aus der Union - beim Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt hatten. Vor zwei Jahren geriet Außenminister Guido Westerwelle wegen mehrerer Vorträge bei Banken unter Beschuss. Die SPD warf Westerwelle damals vor, er sei in seiner Zeit als Oppositionspolitiker mit Auftritten bei Banken, Finanzgruppen und Hotelketten "angefüttert" worden.

Steinbrücks Nebeneinkünfte - was muss wie veröffentlicht werden?
M. Pieper, ARD Berlin
04.10.2012 09:27 Uhr

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Stand: 05.10.2012 07:41 Uhr

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