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21.03.2010

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Inland
Stammzellforschung
Bundestag lockert Stammzell-Import-Regeln
Bundestag erleichtert Stammzell-Import

Fortschritt für Wissenschaft, Rückschritt für Lebensschutz?

Abstimmung im Bundestag (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Gedränge an der Urne, deutliche Mehrheit bei der Abstimmung: Die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz wird verschoben. ]
Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland wird erleichtert. Das hat der Bundestag beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 346 Abgeordnete für eine einmalige Verschiebung des Stichtags für zur Forschung freigegebene Stammzellen auf den 1. Mai 2007. Dagegen stimmten 228 Parlamentarier, sechs enthielten sich.

Zuvor waren im Parlament sowohl ein Vorstoß zur völligen Abschaffung der Stichtagsregelung als auch ein Gesetzentwurf zum Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen gescheitert. Vorausgegangen war eine emotionale Debatte, in der die unterschiedlichen Meinungen aufeinander prallten. Die Fronten reichten quer durch die Parteien. Es wurde daher ohne den sonst üblichen Fraktionszwang abgestimmt.

Pro und Contra:

Wissenschaftler drängen auf eine Lockerung des Stammzellengesetzes (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Weitere Meldungen Stammzellforschung tagesschau.de hat mit zwei Ärzten gesprochen, die sehr unterscheidliche Positionen vertreten. [mehr]

Thierse: "Menschliches Leben nicht relativierbar"

Schavan im Bundestag (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Plädierte im Bundestag für eine Verschiebung des Stichtags: Forschungsministerin Schavan. ]
Für den neuen Stichtag hatten sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) eingesetzt. Schavan warb im Bundestag erneut für die die einmalige Verschiebung des Stichtages. Dieser Weg verbinde den Lebensschutz mit einem schmalen Korridor für die Forschung, so die Ministerin. Für die Beibehaltung des Stichtages warb die CDU-Politikerin Maria Böhmer. Eine Verschiebung würde im Ausland als Signal gedeutet, "dass wir bereit sind, ethische Grenzen zu verschieben, wenn die Forschung nur laut genug danach verlangt". Auch Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse betonte, das menschliche Leben sie nicht relativierbar. Es wiege stärker als das Wettbewerbsargument der Wissenschaft.

Ändert sich bald auch das Embryonenschutzgesetz?

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe sagte im tagesschau-Chat nach der Bundestagsabstimmung, er sehe damit das geltende Embryonenschutzgesetz in Gefahr: "Es wird unter Druck geraten, weil jetzt schon einige argumentieren, warum wir nicht in Deutschland auch eigene embryonale Stammzellen herstellen können - aus deutschen Embryonen, damit das in der Hand von deutschen Forschern unter standardisierten Bedingungen stattfinden kann."

Hüppe gehört zu den Autoren des von Anfang an chancenlosen Antrags von Unionspolitikern, die Forschung mit embryonalen Stammzellen für Deutschland ganz zu verbieten. Er wertete das Abstimmungsergebnis als "Niederlage für die Lebensschutzbewegung". Er geht davon aus, dass es nicht bei der einen Stichtagsverschiebung bleiben wird.

Multimedia:

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So funktioniert die umstrittene Methode [flash]

Bisher kann in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und aus dem Ausland stammen. Nach der Entscheidung des Bundestags dürfen nun mehr und neuere Stammzelllinien zur Forschung nach Deutschland importiert werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßte die Lockerung. "Wir sind über die Bundestagsentscheidung froh und dankbar", sagte DFG-Präsident Matthias Kleiner nach der Parlamentsentscheidung. Der Dank gelte auch denjenigen Abgeordneten, die ihre kritischen Stimmen in die Debatte eingebracht hätten. Auch die Verschiebung des Stichtages sei "ein guter Schritt nach vorn für die Wissenschaft und für die deutschen Stammzellenforscher, die jetzt mit ihren hohen ethischen Prinzipien besser auf diesem wichtigen Gebiet der Forschung arbeiten können".

ZdK: Stichtagsregelung soll keine "Wanderdüne" werden

Enttäuscht reagierte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Man halte diese Entscheidung "in der Sache für nicht gerechtfertigt" und mit Blick auf den Lebensschutz in der biomedizinischen Forschung für das falsche Signal, sagte ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer. Nun müsse dafür gesorgt werden, dass die Stichtagsregelung nicht zur "Wanderdüne" werde. Meyer betonte, mit der Entscheidung des Bundestags würden Begehrlichkeiten größer werden, menschliche Embryonen generell für Forschungszwecke nutzen zu können.

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Stand: 11.04.2008 19:06 Uhr

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