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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt. Das Recht der Schüler und anderer Nutzer auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Insbesondere, da sich die Bewertung auf die berufliche Tätigkeit der Klägerin beschränke.
Nach Ansicht des ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller wiesen die Richter die Klage aber auch deshalb ab, weil die Lehrerin keine beruflichen Beeinträchtigungen geltend machte oder machen konnte. Die rein sachliche Bewertung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Der BGH betonte allerdings auch, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handele. Diese sei nicht grundsätzlich auf andere Bewertungsportale im Internet übertragbar. Bei anderen Angeboten müsse jeweils wieder im Einzelfall geprüft werden.
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[Bildunterschrift: Auf spickmich.de dürfen auch weiterhin Lehrer von ihren Schülern benotet werden. ]
Geklagt hatte eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die bei spickmich.de bewertet worden war. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie hatte die Löschung ihrer persönlichen Daten wie Name, Schule und unterrichtete Fächer gefordert.
Der BGH bestätigte damit Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln. Auch diese hatten die Klage mit der Begründung abgewiesen, spickmich.de falle in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter aber die Revision zu, da man eine BGH-Entscheidung für nötig halte.
Auf dem Internetportal spickmich.de können die Nutzer ihre Lehrer in Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet" oder "cool und witzig" anonym mit Noten von 1 bis 6 bewerten.
Aktenzeichzen: VI ZR 196/08
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