Hintergrund

Hintergrund Wie funktioniert die SPD?

Stand: 22.10.2015 11:15 Uhr

Die SPD-Basis entscheidet darüber, ob sie mit der Union über eine Koalition verhandeln will. Dazu findet der Parteikonvent statt. Wie funktioniert die SPD eigentlich, welche Gremien sind wichtig und wer darf welche Entscheidungen treffen? Ein Überblick.

Von Kaveh Kooroshy für tagesschau.de

Der Parteikonvent (auch Kleiner Parteitag genannt) setzt sich aus 200 Delegierten der Landesverbände und dem Parteivorstand zusammen. Seit 2011 gibt es dieses Gremium. Ebenso Teil des Konvents sind alle SPD-Ministerpräsidenten, der Vorsitzende der Bundestagsfraktion und der EU-Fraktion der SPD, SPD-Vertreter in der Bundesregierung sowie die Vorsitzenden wichtiger Partei-Organe (etwa AGs). Der Parteikonvent tagt zwei Mal im Jahr. Im Gegensatz zum Parteitag kann der Parteikonvent aber keine Parteiausschüsse besetzen und keine Beschlüsse zum Grundsatz- oder Wahlprogramm oder zu Satzungsfragen fassen. Personalentscheidungen trifft ausschließlich der Parteitag.

Parteitag alle zwei Jahre

Der Bundesparteitag findet alle zwei Jahre statt. Die rund 600 Delegierten nehmen Berichte der Kontrollkommissionen entgegen und überprüfen die Arbeit des Parteivorstandes und der Bundestagsfraktion. Zudem wählt der Parteitag den Parteivorstand. Dieser setzt sich aus dem Vorsitzenden der Partei, seinen fünf Stellvertretern, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem Verantwortlichen für die Europäische Union und maximal 35 weiteren Mitgliedern zusammen.

Seit einem Beschluss des Parteitags in Leipzig im November 2013 gibt es in der SPD auch wieder ein Parteipräsidium. Es wird vom Parteivorstand gewählt, der auch über die Zahl der Mitglieder des Präsidiums entscheidet.

Der Parteivorsitzende ist Chef und gleichzeitig Gesicht der Partei. Der Generalsekretär führt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden die politischen Geschäfte der Partei. Dazu zählen etwa die Koordination der Arbeit, die Leitung der Parteizentrale und die Durchführung der Bundestagswahlkämpfe. Über die Finanzen der Partei wacht der Schatzmeister. Ihm obliegen die Finanz- und Vermögensverwaltung und der Partei-Haushalt. Wenn es um Parteispenden geht, ist der Schatzmeister auch vor dem Gesetz verantwortlich.

Der Parteivorstand setzt zudem Arbeitsgemeinschaften ein, um bestimmte Fachgebiete zu bedienen. Die Ausschüsse arbeiten auf der Basis von Grundsätzen, die vom Parteivorstand beschlossen wurden und haben Rede- und Antragsrecht auf den Bundesparteitagen zu ihren jeweiligen Themen. Desweiteren entsenden die AGs stimmberechtigte Delegierte zum Parteitag.

Infobox

Die SPD hat 472.469 Mitglieder (Stand: August 2013) und ist damit die mitgliedsstärkste Partei Deutschlands. Mit 25,7% der Stimmen ist die SPD zweitstärkste Kraft im Bundestag.

Entscheidungen durch Urwahl

Neben Entscheidungen durch den Parteitag oder den Parteikonvent kann auch durch den Mitgliederentscheid ein Beschluss gefasst werden. Für die sogenannte Urwahl werden alle SPD-Mitglieder befragt. Die Frage für den Entscheid muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Der Entschluss der Mitglieder kann auch gegen den Willen eines Organs der SPD (etwa des Parteivorstands) oder anstelle dessen geschehen. Zudem kann der Kanzlerkandidat mittels Mitgliederentscheid bestimmt werden. Die Urwahl wird abgehalten, wenn 10 Prozent der Mitglieder dafür sind oder der Parteitag (mit einfacher Mehrheit), der Parteivorstand (mit Dreiviertelmehrheit) oder die Bezirksvorstände (mit Zweifünftelmehrheit) einen Mitgliederentscheid beantragen. Der Zeitpunkt der Abstimmung wird vom Parteivorstand festgelegt.

Organisation im Bundestag

Die Bundestagsfraktion vertritt die SPD im Bundestag. Die Abgeordneten setzen sich aus direkt gewählten Kandidaten (über die Erststimme) und den Bundestagskandidaten auf den Landeswahllisten für den Bundestag zusammen. Die Landeswahllisten werden von den jeweiligen Landesverbänden festgelegt. Entsprechend den Stimmen, die bei der Bundestagswahl gewonnen werden, ziehen die Kandidaten in den Bundestag ein.

Der Fraktionsvorsitzende leitet die Bundestagsfraktion und wird von dieser ernannt. Im Bundestag ist er der Chef seiner Fraktion, verkündet Entscheidungen, koordiniert die Arbeit, hat in allen Bundestagsausschüssen eine beratende Funktion und pflegt die Kommunikation mit den anderen Fraktionen. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist es, für die Fraktionsdisziplin zu sorgen.

Dem Fraktionsführer zur Seite steht der parlamentarische Geschäftsführer. Er ist sozusagen der "Manager" und soll mit seinen Stellvertretern und Kollegen aus den anderen Fraktionen dafür sorgen, dass die Plenarsitzungen möglichst reibungslos laufen.

Anmerkung: In diesem Hintergrund wird durchgehend die männliche Form verwendet. Alle Ämter können auch von Frauen besetzt werden.