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[Bildunterschrift: Besonders für Jugendliche ist die UV-Strahlung einer Sonnenbank gesundheitsgefährdend. ]
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Solarien-Verbot für Minderjährige bestätigt. 2009 hatte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen, gegen das Klage von einer damals 17-jährigen, ihren Eltern und einem Sonnenstudio-Betreiber eingereicht wurde. Nach Auffassung der Richter sei dieser Eingriff in die grundrechtlich geschützte Handlungsfreiheit vertretbar, weil damit das "legitime Ziel" verfolgt werde, Minderjährige vor UV-Strahlung zu schützen.
Gerade in jugendlichem Alter steigt nach Auffassung von Experten bei hoher UV-Strahlung das Hautkrebsrisiko. Das Gericht erklärte, Aufklärungskampagnen und freiwillige Selbstverpflichtungen seien erfolglos geblieben.
Daher sei die gesetzliche Regelung vertretbar. Auch der vom klagenden Solarien-Betreiber geltend gemachte Eingriff in seine Berufsfreiheit müsse hinter dem Schutz der Minderjährigen zurückstehen. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe erkranken pro Jahr in Deutschland 140.000 Menschen an Hautkrebs, etwa 3000 Bundesbürger sterben an der Krankheit.
Das Risiko einer Erkrankung für regelmäßige Solariennutzer unter 30 Jahren erhöht sich laut Krebshilfe um 75 Prozent. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen zeigte sich erfreut über das Urteil. "Das ist eine gute Entscheidung", sagte Professor Uwe Reinhold. Die Solariumbetreiber reagierten gelassen. Lediglich fünf Prozent ihrer Kunden seien unter 18 Jahren gewesen, sagte der Geschäftsführer des Bundesfachverbands Besonnung, Norbert Schmid-Keiner. Er hätte eine Beratunsgpflicht statt eines generellen Verbots für angemessener gehalten, sagte er.
Aktenzeichen: 1 BvR 2007/10
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