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Der Solidaritätszuschlag wird aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel nur noch unter Vorbehalt erhoben. Auf dieses Verfahren, das rückwirkend bereits ab 2005 für alle noch offenen Steuererklärungen gelten soll, habe sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Ländern verständigt, teilte das Finanzministerium mit. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Bürger jetzt massenhaft Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen.
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte kürzlich angezweifelt, dass der Solidaritätszuschlag dauerhaft erhoben werden könne. Spätestens seit 2005 könnte die Ergänzungsabgabe nach Ansicht des Gerichts nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Darüber muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
[Bildunterschrift: Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 eingeführt. ]
Falls das Verfassungsgericht der Klage eines Angestellten stattgeben sollte, bekommen die Steuerzahler mit der Vorläufigkeitsregelung den Soli automatisch zurückerstattet - auch wenn sie nicht gesondert Einspruch gegen ihren Steuerbescheid erhoben haben. Die Deutsche Steuergewerkschaft empfiehlt Steuerzahlern trotzdem, in den kommenden Wochen noch einen Einspruch gegen ihre Steuerbescheide wegen des Solidaritätszuschlags zu prüfen. Die Finanzämter bräuchten noch etwas Zeit, bis ihre Computerprogramme umgestellt seien und der Zuschlag in den Steuerbescheiden tatsächlich als vorläufig vermerkt werde. Bis dahin sei ein Widerspruch ratsam. Grundsätzlich haben Steuerzahler einen Monat nach Erhalt ihres Steuerbescheids Zeit zum Einspruch. Wird in diesem Zeitraum kein Widerspruch eingelegt, gilt der Bescheid als rechtskräftig.
Die bundesweite Abgabe von 5,5 Prozent auf Einkommens- und Körperschaftssteuerschuld von Arbeitnehmern und Unternehmen spült dem Bund in diesem Jahr voraussichtlich rund zwölf Milliarden Euro in die Kassen. Experten rechnen mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts erst 2011.
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