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10.02.2010

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Karlsruhe muss den Soli prüfen
Finanzgericht ruft Verfassungsgericht an

Karlsruhe muss den Soli prüfen

Das niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht in Hannover entschied, eine Klage gegen den Soli dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Ob und wann das Verfassungsgericht sich damit beschäftigt, steht jedoch noch nicht fest. Geklagt hatte ein Mann aus dem Raum Osnabrück, der die Zwangsabgabe für verfassungswidrig hält. Er musste nach Änderungen beim Soli 2007 rund 1000 Euro zahlen und will nun eine Aufhebung seines Steuerbescheids erreichen.

Die Richterin Georgia Gascard sagte zur Begründung, das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlag seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte", so die Richterin. Eine Ergänzungsabgabe diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller verwies darauf, dass die Entscheidung nicht automatisch zu einer Einschaltung des Verfassungsgerichts führt. Vielmehr sei die Begründung für eine derartige Vorlage "schwierig" und gerade das niedersächsische Finanzgericht hätte in der Vergangenheit Vorlagen gemacht, die von Karlsruhe zurückgewiesen wurden. Möller erinnerte auch daran, dass 2006 eine Verfassungbeschwerde gegen den "Soli" abgewiesen wurde.

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De Maizière hält am Solidaritätszuschlag fest

Das Bundesfinanzministerium geht nicht davon aus, dass der Zuschlag auf die Einkommensteuer für verfassungswidrig erklärt wird. "Damit rechnen wir nicht", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hält am Solidaritätszuschlag fest. Der Aufbau Ost sei eine gesamtdeutsche Aufgabe und der Solidaritätszuschlag stehe bis 2019 nicht zur Disposition, sagte er im ZDF.

Zuvor hatte sich bereits der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, für eine Beibehaltung ausgesprochen. "Gerade in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können", so Dautzenberg. Er betonte, dass allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätsbeitrags entscheiden könne. "Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten."

"Der Solidaritätszuschlag hat sich überlebt"

Der finanzpolitische Sprecher der FDP Carl-Ludwig Thiele und Gesundheitsminister Rösler  (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Thiele (re.), sprach sich für einen schrittweise sinkenden "Soli" aus. ]
Dagegen stellten mehrere FDP-Politiker die Sonderabgabe nach der Gerichtsentscheidung in Frage. Der finanzpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Carl-Ludwig Thiele, erklärte: "Im Rahmen einer umfassenden Steuerreform sollte der Solidaritätszuschlag schrittweise abgebaut werden und spätestens mit dem Ende des Solidarpaktes II im Jahre 2019 auslaufen."

Noch deutlicher wurde sein Parteifreund und nordrhein-westfälischer Fraktionschef Gerhard Papke. "Der Solidaritätszuschlag hat sich überlebt. Wenn die Politik bisher nicht die Kraft hat, dem Soli den Garaus zu machen, dann hilft vielleicht jetzt ein höchstrichterlicher Impuls", sagte er dem "Handelsblatt":

Freude beim Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdST), der seit Jahren gegen den Soli kämpft und die Klage unterstützt hatte, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. "Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus", sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel mit Blick auf ein mögliches Aus für die Abgabe. Eine frühere Klage des BdSt gegen den Soli war von den Karlsruher Richtern nicht angenommen worden.

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18 Jahre Sonderabgabe

Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 eingeführt - zunächst mit einer Höhe von 3,75 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer und befristet auf ein Jahr. Seit 1995 ist er unbefristet gültig, mittlerweile mit einem Satz von 5,5 Prozent. Der Zuschlag spülte bisher gut 185 Milliarden Euro in die Kassen des Finanzministers, 2008 waren es nach Angaben des Ministeriums 13,1 Milliarden. Für dieses Jahr gehen die Steuerschätzer von Einnahmen in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro aus, die allein dem Bund zustehen. Kritiker bemängeln, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden, sondern für unterschiedliche Aufgaben verwendet werden.

Stand: 25.11.2009 21:47 Uhr
 

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