Verhandlungen zu Bund-Länder-Finanzen Was wird aus dem Soli?

Stand: 27.11.2014 17:03 Uhr

Die Ministerpräsidenten der Länder haben über die Zukunft des Solidaritätszuschlags beraten - aber erwartungsgemäß noch keine Einigung erzielt. In welcher Form könnte der "Soli" weiterbestehen und wer soll künftig profitieren? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Von Sandra Stalinski, tagesschau.de

Die Ministerpräsidenten der Länder haben über die Zukunft des Solidaritätszuschlags beraten - aber erwartungsgemäß noch keine Einigung erzielt. In welcher Form könnte der "Soli" weiterbestehen und wer soll künftig profitieren? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Worum geht es in der aktuellen Diskussion?

Die Verhandlungen über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern verlaufen zäh und an zahlreichen Fronten. Die Neuordnung der föderalen Finanzverfassung ist aus mehreren Gründen notwendig. Die bestehende Finanzverfassung wurde 1969 konzipiert, seither haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert: die Staatsverschuldung ist gestiegen, viele Kommunen brechen unter steigenden Ausgaben beinahe zusammen, die Finanzausstattung der Länder ist sehr unterschiedlich.

Zudem laufen 2019 der derzeitige Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt für den Aufbau Ost aus, 2020 tritt die Schuldenbremse in Kraft. Die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander muss also dringend neu geregelt werden.

Ein Streitpunkt zwischen Bund und Ländern ist die Frage, wie es mit dem Solidaritätszuschlag nach Auslaufen des Solidarpaktes 2019 weitergehen soll. Weitgehend einig sind sich Bund und die meisten Länder, dass dieser Zuschlag auf die Einkommenssteuer weiterhin bestehen soll. In welcher Form, ist aber umstritten.

Am 11. Dezember wollen die Regierungschefs der Länder dann mit Kanzlerin Angela Merkel über die Neuordnung der Finanzbeziehungen beraten.

Was ist der Solidarpakt?

Die Begriffe "Solidarpakt" und "Solidaritätszuschlag" werden immer wieder verwechselt, dabei haben beide nur bedingt etwas miteinander zu tun. 1993 verständigten sich Bund und Länder darauf, Ostdeutschland mit einem Solidarpakt direkt zu fördern. Aus dem Solidarpakt I erhielten Berlin und die Ost-Länder etwa 95 Milliarden Euro. Der Solidarpakt II begann 2005 und endet 2019. Den neuen Ländern wurden darin weitere rund 156 Milliarden Euro zugesagt. Diese Leistungen des Bundes an die Länder sind gesetzlich geregelt und sind völlig unabhängig vom Solidaritätszuschlag. Das heißt, auch wenn der Solidaritätszuschlag abgeschafft würde, müsste der Bund bis 2019 die Zuwendungen aus dem Solidarpakt an die Länder garantieren.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 als befristeter Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben, um die besonderen Kosten für den Aufbau Ost zu kompensieren. 1993 wurde er zunächst abgeschafft. 1995 führte ihn die schwarz-gelbe Koalition aber wieder ein, diesmal unbefristet. Seit 1998 liegt der Satz bei 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Was nach Solidarität für den Osten klingt, hängt damit aber nur indirekt zusammen. Denn der Soli fließt in den Bundesetat und was der Bund mit diesen Einnahmen macht, ist ihm überlassen. Damit könnte der Bund auch marode Straßen in Westdeutschland oder die Mütterrente finanzieren.

In diesem Jahr sind das gut 14 Milliarden Euro. Wegen der guten Arbeitsmarktlage steigen die Einnahmen aber und dürften nach Schätzungen bis 2019 bei 18 bis 19 Milliarden liegen. Rein rechtlich dürfte der Solidaritätszuschlag nach derzeitiger Auffassung auch nach Auslaufen des Solidarpaktes 2019 weiter erhoben werden. Die Frage ist nur, wie die Politik das dann begründet.

Welche Vorschläge gibt es für eine Weiterführung des Soli?

Ein plötzliches Loch von fast 20 Milliarden im Bundeshaushalt nach 2019 wollen weder Finanzminister Wolfgang Schäuble, noch die Regierungschefs der Länder. Dass es zu einer Weiterführung oder Nachfolge des Soli kommen wird, ist also mehr als wahrscheinlich. Weil auch die Länder künftig mehr vom Kuchen abhaben wollen, versuchen sie derzeit eine gemeinsame Position zu finden.

Daher haben sich die Ministerpräsidenten der von SPD und Grünen regierten Länder vor kurzem darauf geeinigt, dass der Bund künftig mehr als die Hälfte seiner Einnahmen aus aus dem Soli abgeben soll. Der Vorschlag sieht vor, dass der Soli ab 2020 in die normale Lohn- und Einkommenssteuer integriert wird. Dann bekämen die Länder nach dem für die Einkommenssteuer üblichen Schlüssel 42,5 Prozent, die Kommunen 15 Prozent.

Gegen den Vorstoß gab es erheblichen Gegenwind. Unter anderen fand Unionsfraktionschef Volker Kauder deutliche Worte: "Die Einreihung des Soli in die normale Steuer würde zu einer Steuererhöhung führen. Das machen wir nicht." Schärfster Gegner unter den Ländern ist das finanzstarke Bayern, das lieber eine Entlastung für seine Bürger möchte. Auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich von der CDU ist skeptisch: Wenn der Zuschlag auf die Einkommenssteuer weiterbestehen soll, dann der Ehrlichkeit halber nicht unter dem Namen "Soli", findet er.

Finanzminister Schäuble hatte im September gemeinsam mit Hamburgs Oberbürgermeister Olaf Scholz von der SPD bereits einen ähnlichen Vorschlag vorgelegt. Danach sollen die 5,5 Prozent Soli-Zuschlag in die Gemeinschaftssteuern integriert und damit Länder und Kommunen an den Einnahmen beteiligt werden. Kanzlerin Merkel und CSU-Parteichef Horst Seehofer ging der Vorstoß aber zu weit. Merkel befürchtet, dass die Bürger dies als heimliche Steuererhöhung empfinden könnten.

Wer würde vom rot-grünen Vorschlag profitieren?

Würde der Soli in die Einkommenssteuer integriert, würde er nach dem für die Einkommenssteuer üblichen Schlüssel zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt. Der Haken an der Sache ist: Davon würden auch wohlhabende Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen profitieren. Die steuerschwachen ostdeutschen Länder sowie das Saarland oder Bremen würden nicht gezielt unterstützt. Die Ungleichheit unter den Ländern würde damit also vergrößert, statt verkleinert.

Leidtragender wäre in jedem Fall der Bund. Laut Institut der deutschen Wirtschaft würde die Reform den Bund bereits 2018 gut 10 Milliarden Euro Steueraufkommen kosten. Der Bund habe aber durch die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Ausgaben keinerlei Haushaltsspielraum, folglich wären also neue Kredite notwendig.