EGMR rügt Sicherungsverwahrung Deutschland muss Gewalttätern Schmerzensgeld zahlen

Stand: 07.06.2012 11:41 Uhr

Seit knapp anderthalb Jahren ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland verboten, doch noch immer werden Alt-Fälle vor Gericht verhandelt. Jetzt entschied er Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Deutschland zwei Straftätern 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Deutschland muss zwei Straftätern in Sicherungsverwahrung insgesamt 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an.

Wie bereits in früheren Fällen rügten die Richter, dass die Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet wurde, nachdem die Männer ihre Haftstrafe verbüßt hatten. Dies sei ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz".

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen können beide Seiten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

Nach Strafverbüßung in Sicherungsverwahrung

Einem in Schwalmstadt untergebrachten 44-jährigen Häftling sprach der EGMR 7000 Euro zu. Er war 1987 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Einem 55 Jahre alten Mann, der in der Haftanstalt Straubing einsitzt, muss die Bundesrepublik 5000 Euro zahlen. Er war 1992 wegen mehrfachen Mordes zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Nachdem die Männer 2007 ihre Strafe abgesessen hatten, ordnete das Landgericht in Frankfurt am Main ihre Unterbringung in Sicherungsverwahrung an. Grundlage dafür war das "Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung" aus dem Jahre 2004.

Neues Gesetz und alte Fälle

Die Straßburger Richter hatten Deutschland bereits mehrfach wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie sehen in dieser Praxis einen Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach nachträglich keine höhere Strafe verhängt werden darf, als "die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte".

Aufgrund dieser Urteile verabschiedete Deutschland ein neues Gesetz, das Anfang 2011 in Kraft trat. Damit ist die nachträgliche Verhängung oder Verlängerung einer Sicherungsverwahrung nun untersagt. Einer Sprecherin des Gerichtshof zufolge sind in Straßburg noch rund 20 ähnliche Beschwerden gegen Deutschland anhängig.