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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Deutschland abermals wegen der umstrittenen Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Bundesregierung muss einem 78-Jährigen aus Aachen, der 2008 aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Einem 59-Jährigen, der in Straubing in Sicherungsverwahrung untergebracht ist, sprach der EGMR 20.000 Euro Entschädigung zu. Bei ihm handelt es sich um einen sogenannten Altfall, weil die rückwirkende Sicherungsverwahrung, gegen die er klagte, in Deutschland bereits abgeschafft ist. Die EGMR-Richter erkannten einen Verstoß gegen den juristischen Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" an.
Im Falle des 78-Jährigen bemängelten die Richter nicht die Sicherungsverwahrung grundsätzlich, sondern nur die Langsamkeit deutscher Gerichte, zu einer Entscheidung darüber zu kommen. Die Justiz benötigte dafür neun Monate - nach Ansicht des EGMR ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Beide Männer sind wegen Raubes und Mordversuches mehrfach vorbestraft.
Wie bereits in früheren Urteilen beanstandete der EGMR die rückwirkende Verlängerung als menschenrechtswidrige Freiheitsentziehung. Gleichzeitig begrüßten die Richter ausdrücklich die inzwischen vom Bundesverfassungsgericht eingeleitete Änderung der Rechtslage bei der Sicherungsverwahrung. Danach wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt und eine sofortige Überprüfung der Verwahrten angeordnet.
Nur wenn die Gefahr schwerster Straftaten besteht und die Untergebrachten zusätzlich psychisch gestört sind, können sie noch über den 31. Dezember 2011 hinaus festgehalten werden.
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