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02.09.2010

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Inland
Elektronische Fußfessel (Foto: dpa)
Union will nachträgliche Sicherungsverwahrung erhalten
Debatte über Sicherungsverwahrung

Union kritisiert die Fußfessel als "zu lasch"

Kann die elektronische Fußfessel die nachträgliche Sicherungsverwahrung verurteilter Straftäter ersetzen? Darüber ist in der Regierungskoalition eine heftige Debatte entbrannt. Für die Unionsfraktion im Bundestag betonte deren innenpolitischer Sprecher, Hans-Peter Uhl, es gebe keine Alternative zur Beibehaltung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. "Täter, von denen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, dürfen nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden", sagte Uhl der Nachrichtenagentur ddp. Bei vielen Fällen sei zum Zeitpunkt des Urteils ein Gefährdungspotenzial nicht so abzuschätzen wie in der Haft oder kurz vor der Entlassung.

Gesetzentwurf des Justizministeriums "zu lasch"

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Will die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ]
Die Union stellt sich damit gegen die Pläne des FDP-geführten Justizministeriums: Diese sehen eine Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vor. Justizministerin Leutheusser- Schnarrenberger will erreichen, dass die Sicherungsverwahrung nur noch dann möglich ist, wenn sie schon im Urteil vorbehaltlich vorgesehen war. Täter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Das kündigte der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler, in den Tagesthemen an.

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für die Reform der Sicherungsverwahrung bereits beschlossen - auf deren Grundlage legte Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vor. Dieser Entwurf sei zu lasch, bemängelte nun Uhl.

Union für Konzept der "Sicherungsunterbringung"

Die Union schlug als neues Instrument eine "Sicherungsunterbringung" vor, die mit der Europäischen Menschenrechtscharta vereinbar sei und trotzdem die Verwahrung von Gewalttätern ermögliche. Sie solle bei konkreter Gefahr und bei Tätern mit einer psychischen Störung nach der Haft angeordnet werden können.

Gericht kippt deutsche Sicherungsverwahrung

Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Er erklärte die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung für unzulässig. Straftäter können nun gerichtlich ihre Freilassung durchsetzen. In einigen Fällen ist dies bereits geschehen. Polizisten müssen sie auf Schritt und Tritt überwachen - eine für Städte und Kommunen zeit- und kostspielige Maßnahme.

Rechtsprechung wird vereinheitlicht

Heute trat für die Sicherungsverwahrung zunächst ein Gesetz in Kraft, dass eine einheitliche Rechtsprechung zum Umgang mit Tätern in Sicherungsverwahrung garantieren soll. Bislang entschieden die Oberlandesgerichte unterschiedlich, ob ein Täter aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen ist.

Nun muss der erste Fall, mit dem ein Oberlandesgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes befasst ist, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden. Dieser soll dann eine Grundsatzentscheidung treffen, die verbindlich für die nachfolgenden Fälle ist. "Es geht darum, einen Flickenteppich zu vermeiden, da unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen", erklärte ein Ministeriumssprecher.

Stand: 30.07.2010 15:29 Uhr
 

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