Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Straftäter auch nach der Haft im Gefängnis bleiben - so soll die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden. Welche Verbrecher sind betroffen? Wer ordnet die Verlängerung an? tagesschau.de liefert diese und andere Antworten.
Bei der Sicherungsverwahrung müssen besonders gefährliche Straftäter über das Ende ihrer Haft hinaus im Gefängnis bleiben - so soll die Allgemeinheit vor ihnen beschützt werden. Das kann Sexualstraftäter, aber auch notorische Betrüger und Diebe, die vorsätzlich handelten, betreffen.
Seit 1998 wurden die Regelungen für die Sicherungsverwahrung mehrfach erweitert und verschärft. Die Zahl der Straftäter in Sicherungsverwahrung stieg zwischen 2001 und 2009 von 257 auf über 500. Im Juli dieses Jahres befanden sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums 524 Menschen in Sicherungsverwahrung.
Nach Paragraf 66 Strafgesetzbuch muss die Sicherungsverwahrung für bestimmte Wiederholungstäter angeordnet werden, wenn sie zum dritten Mal verurteilt werden und aufgrund der ersten zwei Verurteilungen schon mindestens zwei Jahre im Gefängnis abgesessen haben. Bislang kann die Sicherungsverwahrung von einem Gericht schon im Strafurteil oder auch nachträglich angeordnet werden. Die Sicherungsverwahrung muss vom Gericht alle zwei Jahre neu überprüft werden, bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten sogar jedes Jahr.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beanstandet. Die Straßburger Richter entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt worden war. Bis 1998 konnte die Maßnahme nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, seither kann sie lebenslang bestehen bleiben. Nach 1998 wurden zahlreiche zuvor angeordnete Verwahrungen über die Zehn-Jahres-Frist hinaus verlängert - was nach Ansicht der Straßburger Richter gegen das Rückwirkungsverbot verstieß. Demnach darf niemand wegen eines Gesetzes verurteilt werden, das zum Zeitpunkt der Tat noch nicht bestand.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW