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07.09.2010

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Diskussion um Sicherungsverwahrung: Gefährliche neue Freiheit
Umgang mit entlassenen Tätern

Eine gefährliche neue Freiheit

Fast 30 Jahre saß er im Gefängnis - wegen Vergewaltigung. Nun ist er frei. Grund ist ein Urteil des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach eine Sicherungsverwahrung, die zunächst zeitlich begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden darf. Da der Mann weiterhin als gefährlich gilt, müssen ihn Polizisten auf schritt und Tritt bewachen.

Von Florian Bahrdt und Eva Lodde, NDR

Sicherungsverwahrung:

Richter können eine Sicherungsverwahrung verhängen, wenn ein Täter mehrere schwere Straftaten begangen hat und für die Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr darstellt. Die Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haftstrafe an. Sie kann grundsätzlich unbegrenzt sein - alle zwei Jahre muss aber geprüft werden, ob sie noch gerechtfertigt ist.

Eine nachträgliche Anordnung der Verwahrung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Dezember 2009 allerdings menschenrechtswidrig. Bis zum Jahre 1998 konnte sie nämlich nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, danach durfte sie lebenslang bestehen bleiben. Nach der Reform wurden viele Sicherungsverwahrungen verlängert - was nach EGMR-Ansicht gegen das Rückwirkungsverbot verstieß: Niemand darf wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass es bei seiner Tat noch nicht gab.

Deswegen müssen nun manche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden - obwohl sie weiterhin als gefährlich gelten.
 
Stand: 30.07.2010 04:43 Uhr
 

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