Hintergrund

Sicherheitsmaßnahmen in Deutschland Im Namen der Sicherheit

Stand: 11.08.2016 16:31 Uhr

Nach den jüngsten Anschlägen und Amokläufen - auch in Deutschland - plant die Regierung, die Sicherheitsgesetze zu verschärfen. Einmal mehr. Denn seit den Anschlägen von 2001 in New York und Washington wurden die Gesetze immer wieder verschärft. Ein Überblick.

2001 - Sicherheitspaket I: Das Gesetzespaket unter Federführung des damaligen Innenministers Otto Schily wurde bereits wenige Wochen nach den Anschlägen beschlossen. Der Kern: Auch die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde unter Strafe gestellt - Deutschland sollte von Terroristen nicht länger als Ruheraum genutzt werden können. Genau dies hatten die Attentäter, die am 11. September 2001 die Anschläge in New York und Washington verübten, getan. Außerdem wurde mit dem Gesetz das Religionsprivileg abgeschafft. Alle Vereine mit religiösen Zielen können seither verboten werden - für die Bundesregierung ein weiteres Mittel bei der Bekämpfung radikaler, vor allem islamistischer Gruppierungen. Das Religionsprivileg war bis dahin im Vereinsgesetz verankert. Es beinhaltete, dass Religionsgemeinschaften keine Vereine im Sinne des Vereinigungsgesetzes waren und deshalb auch nicht deren Kontrollen und Einschränkungen unterlagen.

2002 - Sicherheitspaket II: Das Gesetz trägt ebenfalls die Handschrift von Otto Schily. Damit wurden vor allem die Befugnisse der Geheimdienste massiv erweitert: Der Verfassungsschutz darf Informationen bei Telekommunikationsunternehmen, Banken und der Post einholen, die Personendaten dürfen wesentlich länger gespeichert werden. Auch das Bundeskriminalamt bekommt mehr Befugnisse bei der Informationsbeschaffung. Die Regelungen sind zeitlich befristet, 2006 wurde das Gesetz verlängert und dabei ausgeweitet. 2011 wurde eine weitere Verlängerung bis 2015 vereinbart.

2002 - Rasterfahndung: Die vernetzte Durchsuchung von Datenbeständen nach bestimmten Kriterien wurde in den 1970er-Jahren für die Fahndung nach RAF-Terroristen entwickelt. Nach den Anschlägen vom 11. September wurden präventiv die Daten von mehr als acht Millionen Menschen erfasst, mehr als 1600 Menschen näher überprüft - allerdings ohne jedes Ergebnis. 2006 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Rasterfahndung erheblich ein. Die Richter stellten fest, dass dieses Instrument nur zum Einsatz kommen darf, wenn eine "konkrete Gefahr" besteht. Eine präventive Rasterfahndung - bei der die Unschuldsvermutung aufgehoben wird - sei verfassungswidrig.

2003 - Strafrechtsverschärfung: Das Anti-Terror-Strafrecht wird durch den Bundestag verschärft. Die Strafen für solche Taten werden heraufgesetzt.

2004 - Terrorismusabwehrzentrum: Das Zentrum soll die Arbeit der Sicherheitsbehörden auf Länder- und Bundesebne koordinieren. Ziel ist die Bekämpfung des radikalen Islamismus. Im Zentrum arbeiten Angehörige der Landespolizei, der Bundespolizei und der Geheimdienste. Kritiker bemängeln, dass hier die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde. Seit 2007 ist zudem das Gemeinsame Internet-Zentrum angeschlossen.

2004 - Zuwanderungsgesetz: Der Bundestag verabschiedet das Zuwanderungsgesetz, das ab 2005 Justiz und Exekutive eine Handhabe gegen terrorverdächtige Ausländer gibt. Diese können künftig - ebenso wie "geistige Brandstifter" - leichter ausgewiesen werden.

2005 - Luftsicherheitsgesetz: Die Attentäter vom 11. September hatten zivile Flugzeuge entführt und als Waffen eingesetzt. Das Luftsicherheitsgesetz sollte es der Bundeswehr erlauben, in einem solchen Fall voll besetzte Passagierjets notfalls abzuschießen, um einen Anschlag zu verhindern. Ein Jahr nach Inkrafttreten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz allerdings für ungültig, weil es gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße und weil der Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Waffen im Inland von der Verfassung nicht erlaubt sei. 2012 allerdings korrigierte Karlsruhe die Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass die Bundeswehr durchaus im Inneren eingesetzt werden darf - allerdings nur dann, wenn eine "Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes" vorliegt. Ob dies gegeben ist, muss die gesamte Bundesregierung entscheiden. 2013 verwirft Karlsruhe eine Bestimmung, die in Eilfällen dem Verteidigungsminister die alleinige Entscheidung über defensive Maßnahmen erlaubt.

2005 - Biometrischer Reisepass: Reisepässe müssen ein digitalisiertes Passbild enthalten, 2007 kam ein digitalisierter Fingerabdruck hinzu. Das hatten die EU-Staaten bereits 2004 vereinbart. Mit dem neuen Dokument soll den Sicherheitsbehörden die Fahndung erleichtert werden. Zugleich werden die Dokumente fälschungssicherer.

2006 - Anti-Terror-Datei: Polizei und Geheimdienste können auf diese gemeinsame Datei zugreifen. Die Datenbank dient bundesweit 38 Sicherheitsbehörden zum Informationsaustausch über mutmaßliche Terroristen und deren Organisationsstrukturen. Die Einführung stieß nicht nur bei Bürgerrechtlern auf harsche Kritik. Auch die Geheimdienste hatten Vorbehalte, weil sie ihre vertraulichen Daten nicht herausgeben wollten. 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile der Anti-Terrordatei für verfassungswidrig. Bis Ende 2014 müssen sie nachgebessert werden.

2006 - Vorratsdatenspeicherung: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht eine sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten vor. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Gegen die Regelung hatten zehntausende Bürger geklagt. 2010 kippten die Verfassungsrichter das Gesetz und ordneten die unverzügliche Löschung aller gespeicherten Daten an. Im April 2014 kippte dann der Europäische Gerichtshof die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, weil die Richtlinie den Behörden zu weitreichenden Zugriff auf die Daten erlaube. 2015 beschlossen Bundestag und Bundesrat freiwillig ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, die damit wieder eingeführten Speicherpflichten sind ab Mitte 2017 verbindlich.

2008 - BKA-Gesetz: Mit dem Gesetz kann das Bundeskriminalamt in der Gefahrenabwehr tätig werden, allerdings nur, wenn es um den internationalen Terrorismus geht. Bislang waren die Länder dafür zuständig. Dafür bekam die Behörde eine ganze Reihe neuer Befugnisse. Am umstrittensten ist die Online-Durchsuchung - also das Ausspähen heimischer Festplatten. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt diese Durchsuchungen - allerdings nur, wenn es "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gibt. Dazu gehören "Leib, Leben und Freiheit der Person".

2009 - Strafe für Terror-Ausbildung: Die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps wird unter Strafe gestellt. Außerdem wird das Verbreiten von Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen unter Strafe gestellt.

2011 - Nationales Cyber-Abwehrzentrum: In dieser Einrichtung kooperieren Sicherheitsorgane des Bundes zur Abwehr elektronischer Angriffe auf die IT-Infrastruktur. Dazu gehören unter anderem Identitätsdiebstahl, Hacking, Trojaner-Angriffe und Distributed Denial of Service-Attacken (gezielte Überlastung von Servern).

2011 - Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze: Bundestag und Bundesrat verlängern die Maßnahmen bis 2015. Die Nachrichtendienste können künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Kontodaten oder Flüge einholen.

2012 - Extremismus- und Terrorabwehrzentrum: Aufgabe des Zentrums, das nach dem Vorbild des Terrorismusabwehrzentrums organisiert wurde, ist die Abwehr von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Spionage. Auch hier soll vor allem der Informationsfluss zwischen Polizei und Nachrichtendiensten verbessert werden - davon erhoffte sich der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich die frühere Erkennung von möglichen Bedrohungen. Das nach Bekanntwerden der NSU-Terrorserie gegründete Zentrum gegen Rechtsextremismus geht in der neuen Organisation auf.

2012 - Verbunddatei Rechtsextremismus: Sie geht auf die massiven Fehler und Versäumnisse bei den Ermittlungen gegen die rechtsextreme NSU-Terrorzelle zurück. Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie der militärische Abschirmdienst sind damit verpflichtet, ihre Erkenntnisse über gewaltbereite Rechtsextremisten in dieser Datei zu bündeln. Hinweise, ob die in der Datei erfassten Rechtsextremisten V-Leute sind, fehlen jedoch.

2015 - Anti-Terror-Gesetze erneut verlängert: Bundestag und Bundesrat verlängern die Maßnahmen bis ins Jahr 2021. Außerdem werden die Gesetze erneut verschärft. So können die Behörden künftig gewaltbereiten Islamisten den Personalausweis entziehen, um deren Ausreise zu verhindern. Außerdem wird die Finanzierung von Terrorismus unter Strafe gestellt.

2016 - Weiteres Anti-Terror-Gesetz im Bundestag: Der Bundestag beschließt ein weiteres Anti-Terror-Paket. Darin ist unter anderem ein verbesserter Austausch von Geheimdienstinformation mit ausländischen Diensten vorgesehen. Außerdem muss beim Kauf einer Handy-Prepaid-Karte ab jetzt ein Ausweis vorgelegt werden. Die Bundespolizei darf künftig verdeckte Ermittler einsetzen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 11. August 2016 um 17:00 Uhr.