FAQ

"Sichere Herkunftsstaaten" Umstrittene Liste

Stand: 15.02.2019 14:25 Uhr

Seit 1993 gibt es den Begriff der "sicheren Herkunftsstaaten". Wer auf der Liste stehen soll, ist seit Jahren umstritten. Nun sollen die Maghreb-Staaten und Georgien dazukommen. Warum? Antworten von tagesschau.de.

Von Mit Informationen von Andrea Müller, ARD-Hauptstadtstudio und Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Wer kann ein "sicheres Herkunftsland" werden?

Der Begriff "sichere Herkunftsstaaten" ist seit 1993 Teil des deutschen Asylrechts. Nach Artikel 16a Absatz 3 kann der Gesetzgeber bestimmte Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Möglich ist das aber nur, wenn es als sicher gilt, dass in diesem Land keine politische Verfolgung und auch keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.

Um das zu bewerten, muss man sich in dem betreffenden Staat drei Dinge ansehen: Die Rechtslage, die Rechtsanwendung und die allgemeinen politischen Verhältnisse. Wenn es in einzelnen Landesteilen politische Verfolgung gibt oder zum Beispiel einzelne Bevölkerungsgruppen unmenschlich behandelt oder bestraft (zum Beispiel gefoltert) oder politisch verfolgt werden, darf das Land nicht zum sicheren Herkunftsstaat erklärt werden.

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit den "sicheren Herkunftsstaaten"?

Von der erweiterten Liste "sicherer Herkunftsstaaten" erhofft sich die Bundesregierung mehrere Effekte: Die Asylanträge könnten schneller bearbeitet werden. Denn grundsätzlich gilt die Annahme, dass es in diesen Ländern keine Gefahr oder politische Verfolgung gibt. Nach der Ablehnung des Antrags soll es zudem schneller gehen mit der Abschiebung.

Die Bundesregierung rechnet außerdem mit einer abschreckenden Wirkung. Wenn es kaum noch Chancen gibt auf Asyl - so hofft sie - dann machen sich auch weniger Menschen auf den Weg.

Wer steht bisher auf der Liste?

Die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" verändert sich immer wieder. Zusätzlich aufgenommen wurden in der Vergangenheit alle Staaten der EU, die sechs Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und der Kosovo sowie Ghana und Senegal. Auch wenn vereinzelt gefordert, steht derzeit nicht zur Debatte, ob Afghanistan oder Pakistan auf die Liste aufgenommen werden sollen.

Warum will die Bundesregierung die Maghreb-Staaten und Georgien in die Liste aufnehmen?

Hauptargument der Bundesregierung ist, dass Asylbewerber aus Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien ohnehin nur selten als Asylbewerber anerkannt werden. Die Schutzquote liegt bei allen vier Ländern zum Teil deutlich unter fünf Prozent.

Laut Innenminister Horst Seehofer lag die Anerkennungsquote 2018 für Menschen aus Algerien bei 1,2 Prozent, für Menschen aus Marokko bei 2,3 Prozent. Aus Tunesien seien 1,9 Prozent der Asylanträge positiv beschieden worden, aus Georgien nur 0,3 Prozent.

Die Bundesregierung wertet das als Indiz dafür, dass es in allen vier Ländern keine systematische Verfolgung gibt. Grüne und Linke widersprechen. In den nordafrikanischen Maghreb-Staaten sei Homosexualität strafbar, in den Gefängnissen werde gefoltert. Dass es jetzt diese vier Länder werden sollen, hat aber auch einen innenpolitischen Hintergrund: Migranten aus den Maghreb-Staaten sind in den letzten Jahren besonders häufig durch Straftaten aufgefallen.

Wie viele Asylbewerber kommen aus den vier Ländern?

Die Zahl der Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten ist vergleichsweise überschaubar: Von Januar bis November 2018 stellten 1446 Menschen aus Algerien einen Asylantrag, 1306 aus Marokko und 657 aus Tunesien. Aus Georgien kamen 3955 Menschen. Insgesamt lag die Zahl der Anträge laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Zeitraum bei 174.040.

Gäbe es weiterhin eine Chance auf Asyl?

Auch wenn das Herkunftsland als sicher eingestuft wird, hat jeder Ausländer das Recht, in seinem Asylverfahren angehört zu werden. Dort kann er Tatsachen vortragen, die die Annahme begründen, dass er doch politisch verfolgt wird. Gelingt ihm das nicht, ist es allerdings einfacher, den Asylantrag abzulehnen.

Wie stehen die Chancen, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt?

Weil die Grünen das Gesetz ablehnen, ist es wahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf in der Länderkammer durchfällt. Zwei grün-mitregierte Länder müssten dem Entwurf zustimmen. Bisher hat aber nur das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg ein Ja signalisiert.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 18. Januar 2019 um 12:00 Uhr.