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Noch ist der Impfstoff gegen die Schweinegrippe in der Entwicklung, da streiten sich bereits die Krankenkassen mit Bund und Ländern darüber, wer für die Schutzimpfung aufkommt.
Die gesetzlichen Krankenkassen drohen mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen, wenn sich Bund und Länder nicht an den Kosten beteiligen. Zur Begründung erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die durch die Schweinegrippe ausgelösten Kosten seien derzeit nicht im Gesundheitsfonds einkalkuliert.
Die Krankenkassen würden zwar "ihren Teil im Kampf gegen die Schweinegrippe übernehmen und sich an den Kosten für eine Impfung beteiligen", sagte die Verbandsvorsitzende Doris Pfeiffer. Die Länder müssten sich aber auch der Verantwortung stellen.
[Bildunterschrift: Millionen Impfdosen wurden bestellt, aber noch ist unklar, wer die Schutzimpfungen bezahlt. ]
Das Bundesgesundheitsministerium wies die Warnung vor Erhebung von Zusatzbeiträgen zurück. Es gebe keinen Grund, Kosten auf die Versicherten abzuwälzen, sagte Staatssekretär Klaus Theo Schröder bei einer Pressekonferenz. "Der Spielraum der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus unserer Sicht ausreichend groß."
Die Kassen könnten angesichts eines finanziellen Überschusses von rund einer Milliarde Euro im laufenden Haushaltsjahr die Kosten tragen. Die Impfkosten in Deutschland seien lediglich mit 500 bis 550 Millionen Euro veranschlagt. Wenn jetzt die Kassen das Risiko von Zusatzbeiträgen sähen, könne er nur sagen: "Das ist nicht der Fall", erklärte Schröder.
Die GKV rechtfertigt ihre Forderungen an die Bundesländer mit dem Argument, es handele sich um einen Pandemiefall. Dessen Bekämpfung gehöre in den Bereich Katastrophenschutz und falle damit unter die Zuständigkeit von Bund und Ländern. Das Bundesgesundheitsministerium wolle hingegen die Impfung per Ministerverordnung zur empfohlenen Schutzimpfung erklären. Folge wäre, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen. Die Ministerverordnung wird dem Bundeskabinett am 12. August vorgelegt.
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte tagesschau.de dazu, eine Entscheidung über die Einordnung der Schweinegrippe werde die ständige Impfkommission treffen, und zwar, wenn der Impfstoff bereit stehe. Staatssekretär Schröder erklärte zudem, dass seit der Gesundheitreform 2007 Impfungen zur Pflichtaufgabe der Kassen zählten.
Ein Entwurf für die Ministerverordnung sieht vor, dass in den Bundesländern Fonds errichtet werden, an denen sich neben den gesetzlichen Krankenkassen auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen und die Beihilfeträger beteiligen können. Nach Angaben von Schröder wollen die privaten Anbieter ihren Anteil übernehmen. Ihr Spitzenverband bekräftigte dies. "Die private Krankenversicherung wird sich bei einer Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe selbstverständlich entsprechend ihrem Versicherungsanteil an der Finanzierung beteiligen", sagte Sprecher Stefan Reker.
Zum Ablauf der Zahlung erkärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums: "Die Kassen zahlen, wenn der Impfstoff da ist und von den Versicherten in Anspruch genommen wird." Unklar sei noch, inwieweit Arbeitgeber in die Finanzierung einbezogen würden.
Sicher ist, dass die Impfung "möglichst effizient" erfolgen soll, also eher bei zentralen Impfstellen und an Arbeitsstätten als bei den einzelnen Hausärzten. Bislang steht fest, dass zunächst 30 Prozent der Bevölkerung geimpft werden sollen. Vorrang haben chronisch Kranke und Schwangere sowie Menschen, die im Gesundheitswesen oder bei Polizei und Feuerwehr arbeiten. Prinzipiell soll sich jedoch jeder impfen lassen können, der es will, betont Klaus. Geplant ist eine zweifache Impfung, um eine gute Wirkung zu erzielen. Die ersten Impfseren sollen Ende September oder Anfang Oktober zur Verfügung stehen.
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